Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Mit diesem Zertifikatslehrgang werden Nicht-Elektrofachkräfte „befähigt“, selbstständig wiederkehrende und festgelegte Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen durchzuführen. Unter festgelegte Tätigkeiten fallen zum Beispiel Inbetriebnahme, Instandhaltung und Wartungsarbeiten an elektrotechnischen Anlagen.
Zunehmend müssen Nicht-Elektrofachkräfte solche Arbeiten durchführen. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurde in der Durchführungsanweisung der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) die Ausbildung „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ definiert.
Auch die Handwerksordnung greift dieses Thema auf. Dort ist in § 5 zu lesen: „Wer ein Handwerk nach § 1 Abs. 1 betreibt, kann hierbei auch Arbeiten in anderen Handwerken nach § 1 Abs. 1 ausführen, wenn sie mit dem Leistungsangebot seines Gewerbes technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen“.