Eigenbetriebsrecht Baden-Württemberg
Das kommunale Rechnungswesen unterliegt einem ständigen Änderungsprozess.
Nachdem erst kürzlich die Umstellung des Kernhaushalts auf NKHR flächendeckend umgesetzt wurde und parallel im Zuge des § 2b-UStG-Projektes die Einführung von Tax Compliance Management Systemen vorangetrieben wird, steht bereits die nächste Reform ins Haus.
Zeitgleich mit dem spätest möglichen Inkrafttreten des neuen Umsatzsteuerrechts müssen zum 1.1.2023 sämtliche Eigenbetriebe auf das neue Recht umgestellt werden; es muss eine Entscheidung getroffen werden zwischen HGB-Eigenbetrieb (neuer Fassung) und NKHR-Eigenbetrieb. Auch für Beteiligungsunternehmen in privater Rechtsform ergeben sich Anpassungsbedarfe im Rahmen der Wirtschaftsplanaufstellung.
Das Seminar gibt einen Einblick in die gesetzlichen Neuerungen und deren Hintergründe sowie die sich ergebenden Anpassungsbedarfe u.a. bzgl. der Betriebssatzung.
Die gesamte Stoffvermittlung erfolgt interaktiv und fallstudienbasiert.