Die deutsche Finanzaufsicht BaFin will das Verlustrisiko bei Differenzgeschäften, also bei Contracts for Difference (CFDs), für Privatanleger begrenzen und ihnen daher Produkte mit einer Nachschusspflicht künftig nicht mehr zugänglich machen. Aus Sicht der BaFin ist es aus Verbraucherschutzgründen nicht akzeptabel, wenn Anleger mehr Geld verlieren können als sie eingezahlt haben. Nach Angaben des CFD-Verbands ist die Zahl der CFD-Konten in den letzten Jahren kontinuierlich auf knapp 140.000 gestiegen.
Bei Admiral Markets genießt der Schutz der Privatkunden bereits seit Jahren hohe Priorität. Daher hat der internationale Forex- und CFD-Broker bereits vor einigen Jahren eine Negative Balance Protection Policy eingeführt, die den Kunden Schutz vor Nachschusspflichten bietet. „Admiral Markets UK begrüßt grundsätzlich eine strenge, sinnvolle und mit Augenmaß arbeitende Regulierung. In diesem Fall können wir jedoch mit Stolz sagen, dass wir die Pläne der BaFin mit unserer Negative Balance Protection Policy bereits zum großen Teil umgesetzt haben“, erklärt Jens Chrzanowski, Leiter der deutschen Zweigniederlassung von Admiral Markets in Berlin und fügt hinzu: „Seit Bestehen der Policy gab es nicht einen Fall, bei dem einer unserer Kunden in Deutschland Geld nachschießen musste. Ohne Ausnahme und auch unter schwierigen Bedingungen wie dem Franken-Schock im Januar 2015.“
Admiral Markets arbeitet mit allen relevanten Regulierungen und Aufsichtsbehörden zusammen. Die Risikoaufklärung und das Risiko-Management der Kunden war und ist für den Broker seit Jahren besonders wichtig. Hebelprodukte wie Forex und CFDs sind nicht für jeden geeignet, da der Hebeleffekt mögliche Gewinne wie die Verluste multipliziert. Allen Tradern, die diese Chancen und Risiken eingehen möchten, steht Admiral Markets weiterhin als verlässlicher Partner zur Seite.