Die Förderung telemedizinischer Leistungen ist wichtiger Bestandteil des E-Health-Gesetzes. So soll ab dem 1. Juli 2017 die Online-Videosprechstunde Teil der vertragsärztlichen Regelversorgung werden. Auf diese Weise soll die Kontaktaufnahme mit Ärztinnen und Ärzten bei Nachsorge- und Kontrollterminen erleichtert werden.
In Nordrhein-Westfalen werden diese Anwendungen bereits erfolgreich in Arztnetzen eingesetzt. So erprobt die Techniker Krankenkasse (TK) seit September 2015 gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Dermatologen (BVDD) die Online-Videosprechstunde in der hautärztlichen Versorgung. Damit kann beispielsweise die regelmäßige Beobachtung der Wundheilung nach einer OP von zu Hause aus erfolgen. Bei Auffälligkeiten werden die Betroffenen selbstverständlich sofort zur persönlichen Untersuchung in die Praxis einbestellt. Vergütungsregelungen sind vorhanden: Teilnehmende Ärztinnen und Ärzte rechnen ihr Honorar direkt mit der TK ab. "Für die Nachkontrolle reicht oft ein kurzer Blick – dafür müssen sich Patientinnen und Patienten künftig nicht mehr auf den Weg in die Praxis machen", so Günter van Aalst, Leiter der TK-Landesvertretung in NRW. "Mit der Online-Video-Sprechstunde ergibt sich perspektivisch ein medizinisches Angebot auch dort, wo keine Strukturen vorhanden sind – zum Beispiel in ländlichen Gebieten." Zukünftig soll das TK-Angebot der Online-Videosprechstunde auf andere Berufsgruppen ausgeweitet werden.
Mit weiteren Anwendungen, die laut E-Health-Gesetz im Rahmen des Aufbaus der Telematikinfrastruktur vorgesehen sind, beschäftigt sich der der Kongress „eHealth.NRW“ der ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH am 5. Oktober 2016 in Dortmund. Eröffnet wird die Veranstaltung von NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens. Günter van Aalst, der zudem stellvertretender Vorsitzender des ZTG-Aufsichtsrates ist, wird als Experte mitdiskutieren. Das ausführliche Kongressprogramm sowie das Anmeldeformular für den kostenfreien Besuch des Kongresses stehen unter https://www.ztg-nrw.de/veranstaltungen/ehealth-nrw-2016/ zur Verfügung.
Interessierte können telemedizinische Lösungen bei einem Besuch im „Anwenderzentrum eGesundheit“ der ZTG GmbH live kennenlernen (Anmeldung unter https://www.ztg-nrw.de/beratung/anwenderzentrum/anmeldung_awz/ möglich). Die Expertinnen und Experten des Kompetenzzentrums informieren neutral und unabhängig über nutzerinnen- und nutzerorientierte Telematik- und Telemedizinlösungen. Teil des Beratungsangebots der ZTG GmbH ist dabei auch die Evaluation telemedizinischer Projekte.