Die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister, Senatorinnen und Senatoren der Länder sehen, insbesondere im ländlichen Raum, einen großen Bedarf, nutzerorientierte Anwendungen parallel zum Aufbau der Telematikinfrastruktur einzuführen. Besonderer Handlungsbedarf besteht an dieser Stelle im Bereich der Telemedizin. Die Länder sehen vor diesem Hintergrund ausdrücklich den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) und den Bewertungsausschuss in der Pflicht, zeitnahe Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus sei der zügige Ausbau der Telematikinfrastruktur für die Telemedizin bedeutsam, um deren dauerhaften, sicheren und interoperablen Betrieb sicherzustellen.
"Viele erfolgreiche Telemedizinmodelle sind das Ergebnis einer finanziellen Förderung und allgemeinen Unterstützung durch die Länder. Der Beschluss der GMK macht die Bedeutung des regionalen Handelns für die Telemedizin nochmals mehr als deutlich", freut sich ZTG-Geschäftsführer Rainer Beckers. "Diesen Schub werden wir aufgreifen, um nutzerorientierte Telemedizinanwendungen schneller in die Fläche und damit zu den Patientinnen und Patienten zu bringen." Allein in NRW werden im Rahmen der Landesinitiative eGesundheit.nrw aktuell über 30 Telematik- und Telemedizinprojekte gebündelt und mit insgesamt rund 25 Mio. Euro gefördert. Das Thema Nutzerorientierung stellt dabei ein wichtiges Förderkriterium in NRW dar, indem die Bedürfnisse und Anforderungen aller bekannten Nutzergruppen bereits bei der Entwicklung von Produkten, Anwendungen und Versorgungsprozessen berücksichtigt werden.