Nachdem in der ersten Phase der Sunrise-Period öffentlich-rechtliche Institutionen und Eigentümer geschützter, nationaler oder europäischer Marken die entsprechende .eu-Domain voranmelden durften, können in der zweiten Phase Handels- und Firmennamen sowie unregistrierte Marken und Familiennamen vorregistriert werden. Ab dem siebten April werden die Domains in der Folge des Eingangs eingetragen. „Es gilt „first come, first served“, darauf weisen wir unsere Kunden und Unternehmen hin,“ so Lang. „Bei der Voranmeldung ist es wesentlich, sich an die jeweiligen inhaltlichen und formellen Vorgaben zu halten, da sie ansonsten von der Vergabestelle „EURid“ als unvollständig oder ungültig gewertet werden. Um unseren Kunden das Verfahren zu erleichtern, haben wir einen kostenfreien online Dokumenten Service sowie eine Telefonhotline (+41-32-729.99.42) eingerichtet.“
Bedingungen für .eu-Domainnamen sind beispielsweise, dass sie über mindestens zwei und maximal 63 Zeichen verfügen und weder mit Bindestrich beginnen oder enden. Umlaut-Domains wie Müller.eu sind derzeit noch nicht zugelassen. Ihre Einrichtung wird aber in absehbarer Zeit möglich sein. Entsprechende Domains registriert Worldsoft bereits jetzt vor. Weiter Informationen über das Vorregistrieren von .eu-Domains sind unter http://www.worldsoft.info/... zu finden.