Die Europäische Union (EU) hat sich zum Ziel gesetzt, Europa zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum zu machen. Dabei spielt die Vereinheitlichung von Verwaltungsabläufen bei Unternehmensgründungen und Unternehmensverlagerungen eine wichtige Rolle. Belange der Unternehmen sollen europaweit schnell und einheitlich bearbeitet werden. Dazu gehören folgende Kernelemente einer Verwaltungsvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung:
- Normenscreening
- Einheitliche Ansprechpartner (EA)
- elektronische Verfahrensabwicklung und
- Genehmigungsfiktionen
Mit dem Normenscreening werden rechtliche Regelungen, die Diskriminierungen gegenüber Dienstleistungsanbietern der EU-Mitgliedsstaaten enthalten, beseitigt. Bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist müssen die Vorschriften aller zuständigen Ressorts beim Bund in allen Ländern und bei den Kommunen angepasst werden. Über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) können zukünftig Formalitäten im Zusammenhang mit der Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit in dem jeweiligen Mitgliedsstaat abgewickelt werden. Notwendige Informationen werden durch den EA bereitgestellt. Durch die Bereitstellung einer neuen IT-Infrastruktur können diese Formalitäten im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie "problemlos aus der Ferne und elektronisch" erledigt werden. Die Genehmigungsfiktion sorgt für Planungssicherheit. Über einen Antrag muss innerhalb einer im Fachrecht festgelegten Frist (maximal 3 Monate) von der zuständigen Stelle entschieden worden sein. Ansonsten gilt der Antrag, wie gestellt, als genehmigt.
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) hat am 02. Dezember 2009 ein Gesetz zur Bildung einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen (EA-Gesetz NRW) erlassen, welches zum 28. Dezember 2009 rechtskräftig wird. Die Aufgaben der Einheitlichen Ansprechpartner werden nach Maßgabe dieses Gesetzes den Kreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen. Des Weiteren soll die Zahl der Einheitlichen Ansprechpartner auf 18 begrenzt werden. Dies soll durch Kooperationen sichergestellt werden. Die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners für die Stadt Dortmund werden von der Wirtschaftsförderung im Dienstleistungszentrum Wirtschaft wahrgenommen. Kooperationsangebote gegenüber dem Kreis Unna, den Städten Hamm, Bochum und Hagen wurden nicht aufgegriffen. Damit ist Dortmund wie andere Großstädte (Düsseldorf und Köln) "Single-EA", bzw. "Großstadt-EA". Der Einheitliche Ansprechpartner Dortmund (EA-Dortmund) ist ab Januar 2010 auch für die Verfahren auskunftspflichtig, die andere Stellen (z.B. Landesbehörden) einbeziehen.
Ab dem 28. Dezember 2009 kann jeder Unternehmer aus Europa (auch Inländische), der in Dortmund eine Niederlassung eröffnen will, Informationen und Verfahrensschritte, die zur Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit in Dortmund notwendig sind, aus einer Hand erhalten. Das neue Internetportal www.ea-dortmund.de des Dortmunder Systemhauses hält ab dem 28. Dezember 2009 Informationen bereit und ermöglicht den zentralen Zugang zum Einheitlichen Ansprechpartner Dortmund.
Am 11. Januar 2010 wird im Rahmen eines Pressetermins in Dortmund das Internet-Portal unter Beteiligung des Wirtschaftsministeriums NRW und des Deutschen Städtetages vorgestellt. "Wir setzen mit unserer neuen Aufgabe zwar EU-Recht um, das damit verbundene Dienstleistungsangebot kommt aber in erster Linie den lokalen Unternehmen zu Gute", erläutert Udo Mager, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Dortmund, die Vorteile des neuen Service.