Besonders im Bereich der Werbung hat es hier Veränderungen gegeben. Bei Werbung für Darlehensverträge, darf z.B. nun nicht mehr nur eine einzige Zahl herausgestellt werden (niedriger Zinssatz), sondern es muss auch über Folgekosten informiert werden.
Die Orientierung an den neueingeführten, einheitlichen Mustern für unterschiedliche Kreditverträge, die europaweit Geltung besitzen, soll Abmahnungen vermeiden.
Welche Neuerungen im Einzelnen zu beachten sind hat der WFEB auf seiner Homepage unter www.wfeb.de ausführlich zusammengestellt.