Damit soll der grenzübergreifende Zugriff auf Unternehmensinformationen erleichtert werden, damit diese Informationen für Verbraucher, aber auch für tatsächliche oder potenzielle Geschäftspartner von Unternehmen schneller zugänglich sind.
Die Verpflichtung aller Mitgliedstaaten zur elektronischen Verknüpfung ihrer Unternehmensregister ist einer der Aspekte des Richtlinienvorschlags.
Die Kommission schätzt, dass durch den vereinfachten, elektronischen Zugang zu diesen Informationen, jährlich mehr als 69 Mio. EUR eingespart werden können.
Auch für die Verbraucher ergeben sich hier Vorteile. Bei Auslandsbestellungen fehlen häufig genaue Angaben zu den betreffenden Unternehmen. Dies führt zu einem generellen Misstrauen gegenüber Online-Einkäufen im Ausland. Dem soll mit der neuen Richtlinie vorgebeugt werden.
Eine ausführliche Zusammenfassung finden Sie unter: http://www.wfeb.de/....