Beim Bildungsurlaub handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Sonderform des bezahlten Urlaubs für die berufliche Weiterbildung. Arbeitnehmern in Baden-Württemberg stehen dafür pro Jahr fünf Arbeitstage zur Verfügung. Voraussetzung hierfür: Es muss sich bei dem Angebot um eine im Bundesland anerkannte Weiterbildungsmaßnahme handeln. Die Freiburger Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie (VWA) ist im Rahmen des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW) anerkannt. Für ihre Seminare und Studiengänge kann also Bildungsurlaub beantragt werden. Wer ein entsprechendes Seminar- oder Studienangebot ausgewählt hat, muss nur noch den Antrag beim Arbeitgeber einreichen und dann kann es schon losgehen mit der Extraportion Bildung – und das ohne die Belastung des Arbeitsalltags.
Lebenslanges Lernen ist heute eine Notwendigkeit, um im Beruf wie auch im Alltag bestehen zu können. Wer seine Qualifikationen und Kompetenzen erhalten beziehungsweise erweitern möchte, findet ein großes Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten von unterschiedlichstem Inhalt und Umfang. Nur wenige Arbeitnehmer nehmen allerdings die Möglichkeiten wahr, diese Weiterbildung in einem Sonderurlaub zu absolvieren: Bildungsurlaub oder Bildungszeit, das ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur beruflichen oder politischen Weiterbildung oder zur Qualifizierung für ehrenamtliche Ta?tigkeiten. Für welche Weiterbildungsmaßnahmen beim Arbeitgeber Bildungszeit unter Lohnfortzahlung beantragt werden kann, regeln hierzulande das Bildungszeitgesetz Baden-Wu?rttemberg (BzG BW). Anspruch auf Bildungszeit haben üblicherweise alle Beschäftigten; also auch Auszubildende, in Heimarbeit Bescha?ftigte oder Studierende an Dualen Hochschulen. Der Bildun gszeitanspruch betra?gt grundsa?tzlich fu?nf Arbeitstage pro Jahr. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich die Anzahl entsprechend der wöchentlichen Arbeitszeit.
Das jeweilige Thema des Angebots ist dabei aus einem sehr breiten Spektrum frei wählbar: von Stressmanagement über Rhetorik und Business-Englisch bis hin zu Politik und Entspannungsmethoden ist vieles möglich. Vorausgesetzt: Die Bildungsveranstaltung ist gemäß § 10 BzG BW anerkannt und als solche gekennzeichnet.
Mit dem Siegel „Anerkannt für Bildungsurlaub gemäß § 10 BzG BW“ weist sich die VWA Freiburg mit seinem Seminar- und Studienangebt als geeigneter Anbieter aus.
Bildungsurlaub – ein Plus auch für Arbeitgeber
Den Anspruch auf Bildungsurlaub sollten Arbeitnehmer also nicht verfallen lassen. Und das auch zum Wohle des Arbeitgebers, denn: Eine anerkannte Bildungsmaßnahme sieht mindestens sechs Unterrichtsstunden täglich vor. Sie verspricht damit nicht nur frisches Wissen und neue Kompetenzen, sondern fördert Stressbewältigung, Eigenständigkeit und Konfliktlösung beim Teilnehmer. Wer sich weiter qualifiziert, geht ausgeglichener und motivierter an die Arbeit und bringt so auch bessere Leistung, wovon nicht zuletzt der Betrieb profitiert.
Weitere Informationen erhalten Interessierte telefonisch unter (0761) 38673-15 oder auf der Homepage VWA www.vwa-freiburg.de. (Wirtschaft und Verwaltung)