- Die Summe der Aufwendungen für Einzeltickets können vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden, soweit die Aufwendungen für das Monatsticket nicht überschritten werden.
- Erstattungen, die über die Kosten für ein Monatsticket hinausgehen, sind als Arbeitslohn zu erfassen und der Lohnsteuer zu unterwerfen.
- Ob und in welchem Umfang das Monatsticket für andere Fahrten genutzt wurde, spielt keine Rolle.
Hinweise, wie ganz gezielt Steuern gespart werden können, bietet der Informationsdienst Steuerzahler-Tip. Er erscheint seit über 39 Jahren im VSRW-Verlag und bietet dem Leser monatlich im Umfang von 12 Seiten DIN A 4 in allgemein verständlicher Form aktuelle Steuerinformationen aus Gesetzgebung, Finanzverwaltung und Rechtsprechung.
Den Steuerzahler-Tip gibt es auch in der GmbH-Datenbank: Hier finden Abonnenten zunächst die beiden letzten Ausgaben des Steuerzahler-Tip als E-Paper. Darüber hinaus kann in sämtlichen Ausgaben seit 2003 bequem nach allen Themen recherchiert werden, die den Privatbereich der Steuerzahler betreffen.