Seit 1. Januar 2002 steht der Betriebsprüfung das Recht zu, direkt auf die Unternehmensdaten zuzugreifen. Hitzige Diskussionen haben bisher keinen zukunftsweisenden Beitrag leisten können. Aktuell ist allerdings zu beobachten, dass die Finanzverwaltung im Rahmen anstehender Außenprüfungen immer mehr von der Möglichkeit des Datenzugriffs Gebrauch macht. Dabei wählt der Betriebsprüfer in der Regel die so genannte Datenträgerüberlassung: Der Steuerpflichtige wird aufgefordert, steuerrelevante Daten auf einer CD aufzubereiten und zu übergeben. Doch was sind die Erfahrungen und was lassen diese für Rückschlüsse für das Gros an Unternehmen zu, welche bislang den GDPdU eher abwartend gegenüberstanden?
Auf diese und weitere Fragen gehen die Referenten ein, die am Montag, den 14. März ab 10.00 Uhr im DMS-Forum auf dem CeBIT-Gelände ihre Vorträge halten:
Den Anfang macht Oberamtsrat Stefan Müller von der Oberfinanzdirektion München. Unter dem Titel: "Quo vadis GDPdU – Was sagt die Finanzverwaltung?" gibt er Einsicht in den aktuellen Stand der Umsetzung des Datenzugriffs in der Finanzverwaltung. Dabei geht Müller auf verwendete Hardware und Software ein, spricht über Schulungen zum Datenzugriff und zu IDEA, erläutert den Einsatz von EDV-Fachprüfern und stellt einen EDV-Fragebogen vor. Weiterhin berücksichtigt Stefan Müller in seinem Vortrag die Änderung der Prüfungshandlungen und erläutert neue Prüfungsmaßnahmen. Auch Problembereiche wie E-Mail, elektronischer Kontoauszug und digital signierte Rechnungen werden von ihm angesprochen.
Anschließend referiert Diplom-Kaufmann Stefan Groß, Steuerberater und CISA (Certified Information Systems Auditor) in der Münchener Kanzlei Peters, Schönberger & Partner, aus der Sicht des Steuerberaters: "Quo Vadis GDPdU – Was sagen die Steuerberater?". Zu seinen Arbeitsschwerpunkten rechnet der Datenzugriff der Finanzverwaltung und EDV-basierte Fragestellungen im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen. Stefan Groß ist einer der anerkannten Experten zum Thema GDPdU, als Referent in zahlreichen Veranstaltungen tätig und durch seine einschlägigen Veröffentlichungen heute einer der anerkannten Experten auf diesem Gebiet.
Gezielt praxisorientiert sind die Erläuterungen von Dipl.-Kfm. Jürgen Reichert, Prokurist / Vertriebsleitung der Bernhard Starke GmbH. Er gibt seine Erkenntnisse unter dem Titel "Quo Vadis GDPdU – Was sagt die Praxis?" wieder. Konkret erläutert Bernhard Starke, wie sich mittelständische Unternehmen auf elektronische Prüfungen vorbereiten können und wie sie einen Datenabzug von ihren steuerrelevanten Dateien und Datenbanken mittels CD oder DVD erstellen. Er geht außerdem darauf ein, was die eigene Revisionsabteilung dabei tun kann und wie sich das durch den Datenabzug gewonnene Material für Unternahmensanalysen nutzen lässt.
Den Abschluß der Vortragsreihe bildet Thorsten Brand von der Unternehmensberatung Zöller & Partner, Sulzbach: "Quo Vadis GDPdU - Welche Grundlagen gibt es?" Auch hier stehen handfeste Informationen für den Zuhörer im Vordergrund. Der Referent gibt einen Überblick über die Werkzeuge zur Datenprüfung und vermittelt Know-how zur Erstellung von GDPdU- und GoBS-konformen Verfahrensdokumentationen. Außerdem präsentiert er Checklisten und einen Leitfaden, die die Prüfungsvorbereitung unterstützen und erleichtern. Auch die Nutzung von Portalen und weiteren Hilfmitteln bei GPDdU-Projekten wird erläutert.
Das Competence Center Steuern und Recht beim VOI
Das neu gegründete Competence Center Steuern und Recht des VOI macht es sich zur Aufgabe, auch über die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) hinausgehende steuerliche und rechtliche Fragestellungen im Umfeld elektronischer Archivierung, Dokumentenmanagement und Enterprise Content Management zu thematisieren.
Die wichtigsten Bereiche des CC Steuern und Recht im Überblick:
-Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)
-Handelsrechtliche Vorgaben
-Privatrechtliche Vorgaben
-Datenschutzrechtliche Aspekte
-Rechtssicherer Einsatz von digitalen Signaturen
-Branchenspezifika (Pharma, Automotive, Behörden)
-Sonstige DMS-bezogene regulatorische Anforderungen (Sarbanes Oxley Act, Basel II etc.)
Das CC Steuern und Recht ist die verbandsinterne Anlaufstelle für alle DMS-bezogenen rechtlichen Fragestellungen.