Beide Beiträge in Der Spiegel und WISO geben unbewiesene Behauptungen desselben Sachverständigen wieder. Die technische Bundesoberbehörde, die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), hat diese Behauptungen bereits als völlig haltlos und sachlich falsch disqualifiziert, wie in der öffentlich Verfügbaren „Stellungnahme zu Messgeräten der PoliScanspeed-Gerätefamilie“ (http://www.ptb.de/...) nachzulesen ist.
Dass die beteiligten Sachverständigen trotz der ausführlichen Stellungnahme der Bundesbehörde ihre Hypothesen medienwirksam verbreiten legt nahe, dass sie mehr am “gewollten Ergebnis” als an Tatsachen interessiert sind. Es drängt sich der Verdacht auf, dass diese Personen nicht entsprechend ihres Berufsethos sondern im eigenen Interesse handeln. Unabhängig von den tatsächlichen Chancen wird Autofahrern mit unbewiesenen Hypothesen ein Erfolg vor Gericht in Aussicht gestellt. Der Sachverständige verdient dabei unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – je mehr Verfahren, desto besser. Auf der Strecke bleiben Autofahrer, Versicherungswirtschaft und Verkehrssicherheit.
Wir stellen hiermit klar,
- dass die in den Beiträgen thematisierte Softwareumstellung bereits vor weit mehr als einem Jahr erfolgt ist.
- dass Falldaten, die mit PoliScan erfasst wurden absolut korrekt sind, unabhängig von der Version der Messgerätesoftware.
- dass das Aussortieren einzelner Fälle durch die neue Auswertesoftware einer Vereinfachung der Auswertung dient und eben nicht der behaupteten Unterdrückung falscher Messungen.
- dass die vom Magazin DER SPIEGEL Nr. 47/2014 unter Berufung auf einen Gutachter verbreiteten Behauptungen lediglich Hypothesen und Einzelmeinungen sind, die bereits von der technischen Bundesoberbehörde, der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, widerlegt wurden.
Soweit im Spiegel Artikel „Fragwürdige Treffer“ Entscheidungen von Amtsgerichten erwähnt werden, ist unter http://www.ptb.de/... eine weitere Stellungnahme der PTB zu finden. Es ist weiterhin unwahr, dass VITRONIC „nur unzureichende Einblicke in seine Messdaten“ gewährt. In keiner der erwähnten Verhandlungen hat ein Gericht eine entsprechende Anfrage gestellt.