„Die Versteigerung von CO2-Emissionsrechten wäre eine falsche Weichenstellung, und zwar vor allem zu Lasten der Strom- und Energiekunden“, sagte der Geschäftsführer des VIK, Dr. Alfred Richmann. Eine Versteigerung lehnt der VIK in seinem aktuellen 21-Punkte-Papier* daher ab. Das Emissionshandelssystem baut auf der Idee auf, marktbasiert zu möglichst kostengünstigen Vermeidungsstrategien zu führen.
Sobald eine limitierte Zahl von CO2-Zertifikaten im Markt ist, wird das ökologische Ziel automatisch erreicht, ob versteigert oder verschenkt. Eine Versteigerung erhöht unnötigerweise die Kosten des Systems noch mehr, aber verbessert nicht dessen Zielerreichung. Eine Versteigerung macht allerdings aus fiktiven Opportunitäts¬kosten richtige Kosten. Das Bundeskartellamt hätte daher keine Chance mehr, gegen Missbrauch bei der Einpreisung von Opportunitätskosten in die Strompreise vorzugehen.
Die unnötig hohen Strompreise durch den CO2-Handel wären damit zementiert. Ganz abgesehen von der Tatsache, dass eine Auktionierung die Stromversorger erst richtig motivieren könnte, durch Überwälzung der Auktionspreise auf das ohnehin zu hohe Strompreisniveau weiter draufzusatteln, um die Abschöpfung zu kompensieren. Bedauerlicherweise würde damit erneut der Anteil des Staates am Strompreis steigen.
Veränderungen am Emissionshandelsmarkt – wie eine Versteigerung – dürfen zudem nie isoliert betrachtet werden. Sie haben eine große Hebelwirkung direkt auf den nicht wettbewerblich funktionierenden Strommarkt. Dies muss sich die Politik deutlich vor Augen führen. So würde eine CO2-Versteigerung auch das Interesse neuer Stromanbieter schmälern, sich durch den Bau neuer Kraftwerke in diesem Markt zu engagieren. Letztlich wäre damit das Ziel der Bundesregierung, mehr Wettbewerb im Strommarkt zu schaffen, auf lange Sicht verfehlt.