Professor Abel, der Öffentliches Recht, Medien- und Datenschutzrecht am Fachbereich Wirtschaftsrecht der Fachhochschule Schmalkalden lehrt und zu den seit Jahren gefragten Experten und Gutachtern auf diesem Gebiet zählt, warnt: Würden die Vorschläge der Novelle umgesetzt, sei nicht nur mit einer massiven Schlechterstellung deutscher Unternehmen gegenüber europäischen Wettbewerbern zu rechnen. Auch der Verbraucher, der eigentlich durch die Novelle zum Beispiel beim Onlinekauf oder beim Abschluss von Verträgen besser geschützt werden solle, müsse mit Nachteilen rechnen.
Grund dafür sei unter anderem der Wegfall bewährter Regelungen bei den üblichen Bonitäts-Auskünften, die Firmen bislang einholen konnten, wenn Kunden Waren bestellen oder einen Handy-Vertrag abschließen. So solle nach der geplanten Novelle unter anderem die Positiv-Auskunft - also die Aussage, dass der Kunde über volle Bonität verfügt - wegfallen. Künftig müssten Firmen also dazu übergehen, Waren nur nach Vorkasse oder per Nachnahme zu senden, da sie bei allen Kunden davon auszugehen hätten, dass die Bonität nicht ausreiche.
Der vermeintliche Schutz von Verbrauchern, die nur aufgrund kurzfristiger Zahlungsversäumnisse oder durch längere Abwesenheit von den Auskunftsdiensten als Schuldner minderer Bonität eingestuft würden, werde zudem durch ein Übermaß an nicht mehr überschaubaren Informationen ins Gegenteil verkehrt, so Professor Abel. Der redliche Verbraucher erhalte "Steine statt Brot".
Die Unternehmen würden zudem mit der Anlage umfangreicher, kostspieliger Datenfriedhöfe und mit Auskunftsansprüchen belastet. Dies widerspreche allen Bemühungen um einen Bürokratieabbau und schwäche die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen.
Die geplante Neuregelung bedeute eine Abkehr vom europäischen Standard. Die mit der Neuregelung verbundenen umfangreichen Auskunfts- und Begründungspflichten würden zu einer Schlechterstellung deutscher Unternehmen gegenüber ihren europäischen Wettbewerbern führen. Professor Abel fordert in seinem Beitrag für den Datenschutz-Berater, die BDSG-Novelle solle sich an der aktuellen technologischen Entwicklung orientieren und dem Ziel dienen, das Datenschutzrecht insgesamt für Verbraucher und Unternehmen praktikabler zu machen.
Datenschutz-Berater - Informationsdienst der Verlagsgruppe Handelsblatt
Der monatlich erscheinende "Datenschutz-Berater" ist der führende Fachinformationsdienst zum Thema Datenschutz. Er versteht sich als praxisnahe Orientierungshilfe für alle, die sich mit Datenschutz und Datensicherung befassen. Mit einer verbreiteten Auflage von 3.000 Exemplaren erläutert der "Datenschutz-Berater"
komplexe gesetzliche Vorschriften anschaulich und auf das Wesentliche reduziert. Der Informationsdienst umfasst fünf Rubriken - Datensicherheit, Recht & Politik, Datenschutzpraxis, Arbeit und Soziales, Rechtsprechung - und deckt damit das gesamte Informationsspektrum dieser Thematik ab.