Aus diesem aktuellen Anlass fragt die Redaktion des in Düsseldorf erscheinenden Informationsdienstes "Datenschutz-Berater" in Kooperation mit dem britischen Beratungsunternehmen Privacy Laws & Business (PL&B) in der neuesten Ausgabe die Leser: "Brauchen wir eine europäische Gesetzgebung, die zur Selbstbezichtigung zwingt, wenn etwas schief gegangen ist?" Hintergrund der Umfrage ist der Umstand, dass die aktuelle Gesetzgebung Unternehmen in den USA und in Kanada, zwingt, Datenschutzverstöße und IT-Sicherheitsverstöße öffentlich zu machen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass sich das nordamerikanische Haftungsrecht wesentlich vom Recht in Europa unterscheidet.
Experten sehen deshalb das Risiko, dass eine 1:1-Übernahme nordamerikanischer Bestimmungen zu einer weiteren Bürokratisierung der Prozesse führen werde. Verbraucher und Kunden würden nicht mehr und besser informiert, wenn die bei Datenschutz-Verstößen offen zu legenden Informationen lediglich bürokratisch ausgeweitet werden. Die Ergebnisse der Befragung werden in statistisch aufbereiteter Form in der nächsterreichbaren Ausgabe des "Datenschutz-Berater" veröffentlicht.
Datenschutz-Berater - Informationsdienst der Verlagsgruppe Handelsblatt
Der monatlich erscheinende "Datenschutz-Berater" ist der führende Fachinformationsdienst zum Thema Datenschutz. Er versteht sich als praxisnahe Orientierungshilfe für alle, die sich mit Datenschutz und Datensicherung befassen. Mit einer verbreiteten Auflage von 2.500 Exemplaren erläutert der "Datenschutz-Berater" komplexe gesetzliche Vorschriften anschaulich und auf das Wesentliche reduziert. Der Informationsdienst umfasst fünf Rubriken - Datensicherheit, Recht & Politik, Datenschutzpraxis, Arbeit und Soziales, Rechtsprechung - und deckt damit das gesamte Informationsspektrum dieser Thematik ab.