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www.domain-recht.de: Marlene Dietrich gewinnt Domain-Streit

Später Sieg für den "Blauen Engel": Marlene Dietrich gewinnt Domain-Streit

(PresseBox) (Genf/Starnberg, )
Nach den US-Schauspielern Marlon Brando, Julia Roberts und Tom Cruise hat nun auch der deutsche Filmstar Marlene Dietrich ihren Domain-Namen marlenedietrich.com zurück gewonnen: Wie das Online-Magazin www.domain-recht.de berichtet, konnte sich die Marlene Dietrich Collection GmbH aus München mehr als 15 Jahre nach dem Tod der als "Blauer Engel" weltberühmt gewordenen Schauspielerin vor einem Genfer UN-Schiedsgericht mit Erfolg gegen einen mutmaßlichen südafrikanischen Domain- Spekulanten durchsetzen.

Am 3. September 2007 hatte die Marlene Dietrich Collection GmbH, die
den umfangreichen Nachlass der "Dietrich" mitverwaltet, beim Genfer
Schiedsgericht der World Intellectual Property Organisation (WIPO)
Klage gegen den Südafrikaner Johan Duplesis Du Plesis eingereicht.
Du Plesis hatte am 21. Dezember 2004 die Domain marlenedietrich.com
für sich registriert, jedoch vorerst nicht genutzt. Im August 2007
war er daraufhin von der Klägerin abgemahnt und zur Übertragung der
Domain aufgefordert worden, kam dem jedoch nicht nach. Unter Berufung
auf eine Verletzung ihrer Rechte an der in Deutschland eingetragenen
Wortmarke "MARLENE DIETRICH" begehrte die Klägerin nun die Anordnung
der Übertragung der Domain durch das Gericht, und warf Du Plesis vor,
die Domain böswillig zu nutzen. Zum Beweis verwies man unter anderem
auf eine eMail an einen Enkel von Marlene Dietrich, in welcher Du
Plesis für die Domain Zahlung von umgerechnet knapp EUR 10.000
gefordert haben soll.

In seinem jetzt veröffentlichten Urteil vom 12. November 2007 folgte
das mit drei Richtern besetzte WIPO-Gericht dem Antrag der Klägerin
und ordnete die Übertragung der Domain marlenedietrich.com an. Einen
Seitenhieb konnte sich das Gericht allerdings nicht verkneifen. So
ergab sich die Böswilligkeit von Du Plesis, der sich gegen die Klage
nicht verteidigt hatte, gerade nicht aus dem vermeintlichen
Verkaufsangebot, da es sich dabei lediglich um eine Antwort von Du
Plesis auf eine vorangegangene, dem Gericht aber nicht vorgelegte
Anfrage der Klägerin gehandelt hat. Dennoch urteilte das Gericht,
dass der Name von Marlene Dietrich weltbekannt sei, dies dem Kläger
bei der Registrierung höchstwahrscheinlich bekannt war, er sich gerade
deshalb einen Wert von dieser Domain versprach und ihm klar sein
musste, dass jeder andere als die Klägerin mit der Nutzung dieser
Domain fremde Rechte verletzt.

Mit dieser Entscheidung setzt das Schiedsgericht die Reihe seiner
Entscheidung zu Gunsten von Prominenten, deren Name von Dritten
unberechtigt als Internetadresse registriert worden waren, fort.
"Finger weg von Prominenten-Namen", rät daher Florian Hitzelberger,
Rechtsanwalt bei www.domain-recht.de. "Selbst wenn Sie bloß Ihren
ungeliebten Nachbarn ärgern wollen und sich seinen Namen als Domain
unter den Nagel reißen, kann dies eine Verletzung des Namensrechts
darstellen".
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