Was bringt die elektronische Gesundheitsakte?
Der Kommission geht es dabei in erster Linie um den sicheren Zugang der Bürger zu ihren Gesundheitsdaten. Doch auch darum, wie diese Daten geteilt oder für wichtige Forschungen eingesetzt werden können, ohne in die Privatsphäre der Patienten einzudringen – ein heikles Thema. Denn in Deutschland haben Datenschützer und viele Patienten nach wie vor berechtigte Bedenken, was die Digitalisierung von Patientendaten angeht. Dabei liegen die Vorteile einer digitalen Gesundheitsakte durchaus auf der Hand:
- Ärzte verfügen schnell über alle wichtigen Daten und können beispielsweise erkennen, ob ein Patient Vorerkrankungen oder Unverträglichkeiten hat.
- Die Patienten können sich mit digitalen Patientendaten viel einfacher selbst einen Überblick über ihre Lage verschaffen
- Krankenkassen können schneller und effizienter arbeiten, was wiederum im Sinne der Patienten ist.
Es braucht also datenschutzkonforme Lösungen, mit denen Patienten, Ärzte, Kliniken und Krankenkassen einfach und bequem auf Gesundheitsakten zugreifen und diese miteinander austauschen können, ohne Abstriche bei deren Sicherheit machen zu müssen.
Datenschutz durch Technik
Nach genauso einer Lösung hat die renommierte Münchner WolfartKlinik gesucht – und in Uniscons Cloud-Dienst iDGARD gefunden: „Als Klinik kommunizieren wir eng mit den ärztlichen Praxen, mit denen wir zusammenarbeiten“, erzählt Tilmann Götzner, Geschäftsführer der WolfartKlinik. „Mit iDGARD können wir das komplizierte VPN-Management und -Handling reduzieren und die Prozesse deutlich verschlanken. Entscheidender Grund für die Einführung von iDGARD ist neben der einfachen Bedienung im Browser die hohe Sicherheit des Dienstes.“ Das, so betont er, „sind sind wir als Klinik unseren Patienten schuldig!“
Tatsächlich ist iDGARD in der Anwendung einfach wie andere beliebte Cloud-Dienste, bietet dabei aber dank der international patentierten Sealed-Cloud-Technologie Sicherheit auf höchstem Niveau. Die Sealed Cloud sorgt mit rein technischen Maßnahmen dafür, dass die Daten nicht nur während der Übertragung sicher sind, sondern auch im Rechenzentrum und bei der Bearbeitung in der Cloud.
Daher ist iDGARD heute als einer der wenigen Dienste in der höchsten Schutzklasse nach dem Trusted Cloud Datenschutzprofil (TCDP) zertifiziert. Aus diesem Grund dürfen ihn Träger von Berufsgeheimnissen nach § 203 StGB nutzen – wie beispielsweise Ärzte, Kliniken, Apotheker und Krankenkassen, aber auch Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare.
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