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Heute vor 5 Jahren: DSGVO und was sich ändern sollte

UIMC: Fünf Wünsche zum fünften Geburtstag der DSGVO

(PresseBox) (Wuppertal, )
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung – kurz DSGVO – feiert am 25. Mai 2023 ihren 5. Geburtstag. Ob es dazu eine Party in Brüssel oder einer anderen europäischen Metropole gibt, ist zwar nicht bekannt, aber die Ziele der DSGVO bleiben unverändert groß. „Das 5-jährige Bestehen der DSGVO sollte Anlass genug sein, die Anforderungen für einen besseren, verlässlicheren und berechenbareren Datenschutz zu formulieren“, erklärt der erfahrene Datenschutzexperte Dr. Jörn Voßbein. Der 5. Geburtstag erfordert geradezu fünf Wünsche.
In einer kleinen Serie zum 5-jährigen Jubiläum der DSGVO legt die UIMC den Fokus auf Anpassungen, Veränderungen und Weiterentwicklungen. Im letzten Teil formuliert die UIMC Entwicklungspotentiale des Datenschutzes und der DSGVO.

Wunsch 1: Personenbezogene Daten von Kunden, Mitarbeitern, Geschäftspartnern etc. lassen sich zwar mühelos um den Globus schicken, aber nicht immer sorglos. Der Drittlandtransfer sorgt bis heute für enormen personellen und finanziellen Aufwand bei allen Beteiligten. Deshalb der Wunsch nach mehr Kontinuität und Klarheit, gerade zwischen großen Wirtschaftsräumen wie der EU, der nordamerikanischen NAFTA oder auch der ASEAN-Staatengruppe. Hier ist die Politik gefordert, um nachhaltige Abkommen auf den Weg zu bringen.

Der zweite Wunsch hat die Regelauslegung im Blick. Die Anwendung der DSGVO-Regeln muss einheitlicher und konsistenter werden, um sowohl die Akzeptanz als auch die Verlässlichkeit zu steigern. Die Vielzahl von nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden sollte dabei nach Meinung der UIMC-Datenschützer ebenso pragmatisch wie einheitlich vorgehen. Alleine Deutschland hat 17 Aufsichtsbehörden (hier sind die kirchlichen Institutionen noch nicht mitgezählt), hinzu kommen die Behörden in den EU-Ländern mit teils sehr unterschiedlichen Datenschutz-Kulturen. Dies verbessert die Rechtsicherheit nicht nur für international agierende Unternehmen/Unternehmensgruppen nicht gerade. Auch ein bisschen mehr Realismus würde der Akzeptanz des Datenschutzes und damit auch dem Schutz des Persönlichkeitsrechts guttun.

Eine zentrale Rolle bei der Erfüllung des dritten Wunsches fällt den Unternehmen zu. „Wir wünschen uns eine früh- und rechtzeitige Beteiligung des jeweiligen Datenschutzbeauftragen, um dadurch bereits im Anfangsstadium von Unternehmensprozessen datenschutzrechtliche Sichtweisen einbinden und berücksichtigen zu können. Dadurch ließen sich Ressourcen, aber auch Nerven schonen“, hebt UIMC-Geschäftsführer Dr. Jörn Voßbein die Vorteile hervor. „Aber auch Produkte, die sich frühzeitig an den Anforderungen des Datenschutzes orientieren, wären für alle Beteiligten eine wünschenswerte Entwicklung,“ richtet Dr. Jörn Voßbein einen Appell an Soft- und Hardware-Entwicklungsunternehmen. Die Entwickler können sich durch datenschutzfreundliche Technologien auch eine gute Marktposition erarbeiten, schließlich werden die einsetzenden Unternehmen entlastet.

Der vierte Wunsch richtet sich an die Datenschutzbeauftragten. Sie sollten für eine bessere Sichtbarkeit und Sensibilisierung des Datenschutzes in der Belegschaft sorgen. Motto: Keine Betriebsinfo oder Weiterbildung ohne das Thema Datenschutz. Denn offensichtlich ist: Ein guter Datenschutz sowie eine leistungsfähige Informationssicherheit sind von elementarer wirtschaftlicher Bedeutung für jedes Unternehmen, lassen sich aber nur im Zusammenspiel mit der Mitarbeiterschaft umsetzen.

Wunsch 5: Jede und jeder Einzelne ist sodann aufgefordert, seine Bereitschaft und Sensibilität für den Umgang mit den eigenen und generell personenbezogenen Daten zu stärken bzw. zu entwickeln. „Um weitere Impulse für einen modernen und zeitgemäßen Datenschutz zu setzen, sind alle Akteure gefordert. Unsere fünf Wünsche zum fünften Geburtstag der DSGVO weisen auf diese Verantwortung hin und resultieren aus unserer mehr als 25 Jahren Erfahrung im Datenschutz“, betont UIMC-Geschäftsführer Dr. Jörn Voßbein.

Teil 1: Ungeheuer oder Zeitwende im Datenschutz?
Teil 2: Was hat sich durch die DSGVO geändert?
Teil 3: Was ist in den vergangenen 5 Jahren passiert?
Teil 4: Was steht uns noch bevor?
Teil 5: Wünsch dir was: Was sollte sich noch ändern?

UIMC Dr. Vossbein GmbH & Co. KG

Die UIMC ist eine gesellschaftergeführte mittelständische Unternehmensberatung mit den Kerngebieten Datenschutz und Informationssicherheit; im Datenschutz gehören wir zu den marktführenden Beraterhäusern. Wir bieten als Vollsortimenter sämtliche Unterstützungsmöglichkeiten der Analyse, Beratung, Umsetzung und Schulung/Sensibilisierung bis hin zum Komplett-Outsourcing des Beauftragten an.
Das Schwesterunternehmen UIMCert ist als sachverständige Prüfstelle für die Norm ISO/IEC 27001 von der DAkkS akkreditiert.

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