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Windenergie: TÜV Rheinland prüft für wpd ältere Anlage auf Weiterbetrieb

Nachweise nach 20 Jahren Betriebslaufzeit erforderlich / Untersuchung von Windenergieanlage des Typs Enercon E-66 / Weiterbetrieb für weitere Jahre möglich / Wiederkehrende Prüfung und analytisches Verfahren für den Nachweis

(PresseBox) (Köln, )
TÜV Rheinland hat für die wpd windmanager GmbH & Co. KG erfolgreich einen Prüfauftrag für den Weiterbetrieb nach 20 Jahren einer älteren Windenergieanlage des Typs Enercon E-66 mit 1,5 MW Nennleistung durchgeführt. Dabei wurde am Standort Wolgast die gesamte Windenergieanlage inklusive Rotorblätter untersucht. „Die Anlage ist 1997 in Betrieb genommen worden“, erklärt Torsten Bednarz, Experte für Windenergieanlagen bei TÜV Rheinland. „Im Rahmen unseres Auftrags konnten wir ermitteln, dass die Anlage unter gewissen Bedingungen weitere drei Jahre sicher weiterbetrieben werden kann“, so Bednarz. Die durchgeführte Bewertung besteht aus der wiederkehrenden Prüfung der Anlage vor Ort und einem analytischen Nachweisverfahren basierend auf den anlagespezifischen Auslegungs- und Betriebsdaten. Grundlage der Prüfung ist die Inspektions-Checkliste sowie das analytische In-House-Verfahren von TÜV Rheinland.

Windenergieanlagen sind für eine begrenzte Lebensdauer ausgelegt. Diese sogenannte Entwurfslebensdauer ist in der Richtlinie des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) als Mindestanforderung festgeschrieben. Demnach sind Windenergieanlagen 20 Jahre nach der Inbetriebnahme stillzulegen und abzubauen, oder es muss für den Weiterbetrieb ein individueller Nachweis zur Standsicherheit und Betriebsfestigkeit geführt werden. Dieser Nachweis wird mit Inspektionen der Anlage und rechnerischen Analysen geführt. Der aktuelle Anlagenzustand spielt eine wesentliche Rolle bei den Betrachtungen.

Nach Ablauf der Entwurfslebensdauer muss eine Windenergieanlage nicht immer zwingend rückgebaut werden. „Unsere Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass die meisten Windenergieanlagen viele Jahre weiterbetrieben werden können“, sagt Bednarz. „Um dies zu erreichen, gibt es natürlich Auflagen wie zum Beispiel eine anlagenschonende Betriebsweise, regelmäßige Instandsetzungsmaßnahmen oder verkürzte Prüfzyklen unter Berücksichtigung von Schwachstellen“ so der Experte. Auch der Einsatz von Condition Monitoring Systemen zur Fernüberwachung kann zielführend sein. Der Weiterbetrieb muss individuell für jede einzelne Windenergieanlage geprüft werden.

TÜV Rheinland ist eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS akkreditierte Zertifizierungsorganisation für die Typen- und Komponentenzertifizierung von Onshore- und Offshore Windenergieanlagen nach nationalen und internationalen Normen. Das Unternehmen bietet anspruchsvolle Leistungen wie Standortanalysen und Baugrunduntersuchungen, die Prüfung der Statik aber auch die Herstellerüberwachung, sowie Qualitätskontrollen und Bauüberwachung. Für Betreiber von Windenergieanlagen bietet TÜV Rheinland wiederkehrende und zustandsorientierte Prüfungen, Personalqualifizierungen und spezielle Untersuchungen mittels modernster, zerstörungsfreier Prüfverfahren. Spezielle Standortgutachten, Due Diligence Untersuchungen und Ertragsprognosen wiederum dienen der Absicherung von Investitionen.

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TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 19.600 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 1,9 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.

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