Schnelle Hilfe kann Leben retten
Rund 65.000 Menschen in Deutschland sterben jedes Jahr am plötzlichen Herztod. Rund ein Drittel ist jünger als 65 Jahre. Betroffene werden innerhalb von Sekunden bewusstlos. Für den plötzlichen Herztod ist am häufigsten Herzkammerflimmern verantwortlich, das nur durch einen Elektroschock gestoppt werden kann. Schnelle Hilfe ist wichtig, denn mit jeder Minute sinkt die Überlebenschance der betroffenen Person um zehn Prozent. Ein externer Defibrillator (AED) kann dann lebensrettend sein.
Bei der Entscheidung, ob AEDs im Unternehmen angeschafft werden, ist die so genannte Gefährdungsbeurteilung eine Hilfe. Dabei sollten Faktoren einfließen wie die Betriebsgröße, die Zahl der Beschäftigten, der Kunden- und Publikumsverkehr, aber auch betriebsspezifische Gefahren wie die Arbeit mit Strom. Wichtig ist zudem die voraussichtliche Eintreffzeit des Rettungsdienstes. „Im Notfall muss der AED schnell bei der Hand sein. Daher sollten alle Beschäftigten über den Standort des nächsten AED informiert sein. Zudem müssen die Ersthelferinnen und Ersthelfer im Umgang mit dem Gerät geschult werden“, betont Schramm.
Zurück in den Beruf nach einer Herzerkrankung
Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems gehen oft mit einer längeren Arbeitsunfähigkeit einher. Sind Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt, müssen Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchführen. 5,6 Prozent der BEM-Beratungen von TÜV Rheinland gehen auf Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems zurück. Nach einem Herzinfarkt haben die Fachleute oft schon während der Anschlussheilbehandlung Kontakt zu den Betroffenen. Das ist sinnvoll, denn Angaben zur beruflichen Belastung sind beispielsweise für die Ausrichtung der Rehabilitationsziele wichtig. „Wir bei TÜV Rheinland verstehen das BEM als Chance, individuell passende Hilfen und Erleichterungen zu finden, damit die Mitarbeiterin beziehungsweise der Mitarbeiter möglichst dauerhaft an den Arbeitsplatz zurückkehren kann. Dazu koordinieren wir den Prozess der Wiedereingliederung mit allen Beteiligten im Unternehmen. Wenn es notwendig ist, holen wir auch die Sozialversicherungsträger mit an den Tisch“, erklärt Kathrin Böing, BEM-Expertin von TÜV Rheinland.
Stufenweise Wiedereingliederung in den Berufsalltag
Eine Möglichkeit, nach einer Herzerkrankung an den Arbeitsplatz zurückzukehren, ist die stufenweise Wiedereingliederung. Diese muss innerhalb von vier Wochen nach Beendigung einer Rehabilitationsmaßnahme begonnen werden. „Wir unterstützen auch in Zusammenarbeit mit unseren Betriebsärztinnen und -ärzten dabei zu klären, ob und wie Maßnahmen am jeweiligen Arbeitsplatz umgesetzt werden können. Beschäftigte sind während der stufenweisen Wiedereingliederung arbeitsunfähig und werden schonend, aber kontinuierlich an die Belastung an ihrem Arbeitsplatz herangeführt. Dabei werden Arbeitszeit und Leistung an die persönlichen gesundheitlichen Möglichkeiten angepasst. So kann die Leistungsfähigkeit schrittweise wiedererlangt und das Beschäftigungsverhältnis hoffentlich erhalten werden“, so Böing.
Umfassende weitere Informationen zu zahlreichen Themen der Arbeitssicherheit finden sich unter www.tuv.com/arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland.