Partikelfiltrierende Masken werden je nach Durchlässigkeit des Filters auch als FFP1-, FFP2- oder FFP3-Maske bezeichnet. Sie dienen dem Eigenschutz vor Tröpfchen und Aerosolen. Diese Masken gelten anders als medizinische Gesichtsmasken nicht als Medizinprodukt, sondern als persönliche Schutzausrüstung. Zertifiziert werden dürfen sie nur durch eine von der Europäischen Union anerkannte Benannte Stelle. Bei TÜV Rheinland ist die Landesgesellschaft in Ungarn – TÜV Rheinland InterCert – die Benannte Stelle. Eine Übersicht zu Maskentypen findet sich unter https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html auf den Internetseiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Weitere Informationen über Dienstleistungen von TÜV Rheinland zur Bewältigung der Corona-Pandemie unter www.tuv.com/landingpage/de/restart-safely bei TÜV Rheinland.