Übergangsfrist endet am 16. Juni 2022
Für die ECM, die nicht nur Halter von Güterwagen, sondern auch Halter von allen anderen im Nationalen Fahrzeugregister eingetragenen Schienenfahrzeugen sind beziehungsweise die Fahrzeuge instand halten, gilt die neue Durchführungsverordnung bereits seit Mitte vergangenen Jahres. Die entsprechende Zertifizierung nach der Verordnung (EU) 2019/779 wird allerdings erst mit Ablauf der zweijährigen Übergangszeit am 16. Juni 2022 verpflichtend. Gleichzeitig können sich aber auch Hersteller und Wartungsbetriebe für Komponenten wie Radsätze, Zugsicherungsanlagen oder Türsteuerungen gemäß der neuen ECM-Verordnung zertifizieren lassen.
„Gerade reinen Instandhaltungsbetrieben für Fahrzeuge oder Komponenten empfehlen wir eine rasche Zertifizierung. Damit ist im Bedarfsfall bei Auftraggeber und -nehmer gewährleistet, dass sie nach den ECM-Anforderungen und damit nach dem gleichen Regelwerk arbeiten können“, erklärt Jens Wolff. Eine sinnvolle Strategie könnte beispielsweise sein, sich trotz einer Restlaufzeit des Zertifikats nach Verordnung (EU) 445/2011 baldmöglichst gemäß der neuen Durchführungsverordnung zertifizieren zu lassen. Delta-Audits sind als Lückenanalyse bestens geeignet, um den notwendigen Handlungsbedarf für eine neue Zertifizierung als ECM nach (EU) 2019/779 zu ermitteln. Da Delta-Audits nur die Differenz zwischen dem Status quo und der neuen Durchführungsverordnung aufzeigen sollen, können sie an die bestehenden Auditzyklen eines Integrierten Management-Systems angepasst werden.
Weitere Informationen unter: https://www.tuv.com/landingpage/de/global-rail/