Das Patientendatenschutzgesetz und die damit verbundenen Sicherheitsanforderungen sollen die Risiken für die stationäre medizinische Versorgung senken. Entsprechend müssen alle Krankenhäuser nach Patientendatenschutzgesetz beziehungsweise nach § 75c des Sozialgesetzbuches ab 2022 angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen treffen. Ein einstündiges TÜV Rheinland-Webinar befasst sich konkret mit diesen Anforderungen. TÜV Rheinland-Experten liefern Informationen und Hintergründe, wie IT-Verantwortliche in Krankenhäusern diese pragmatisch und effektiv umsetzen und einen entsprechenden Nachweis über ihre Maßnahmen liefern können. Ferner geben sie einen Überblick über Fördermöglichkeiten und welche Normen und Standards Krankenhäuser für den Aufbau und das Managen ihrer Informationssicherheit einsetzen können.
Das Webinar findet am 12. Juli 2021 von 10 bis 11 Uhr statt und befasst sich mit folgenden Themen:
- Ausgangssituation: Cyberattacken auf Klinken/Krankenhäuser,
- Digitalisierung und Vernetzung im Gesundheitswesen,
- Ziele des Patientendatenschutzgesetzes (PDSG) und des § 75c SGB V,
- der Geltungsbereich/Scope,
- anwendbare Normen/Standards: die ISO/IEC 27001 und der branchenspezifische Sicherheitsstandard für die medizinische Versorgung (B3S MV),
- Förderung nach Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG),
- Projektvorgehen und Möglichkeiten des Nachweises (Zertifizierung),
- Softwaretools zum Informationssicherheitsmanagement.