Aufzugsanlagen werden jährlich abwechselnd einer Haupt- und Zwischenprüfung durch eine unabhängige Prüforganisation wie TÜV Rheinland unterzogen. Wie auch schon 2018 weist deutschlandweit jeder achte Aufzug erhebliche bis gefährliche Mängel auf, so der Anlagensicherheitsreport. TÜV Rheinland stellt für die Städte Köln, Düsseldorf und Berlin eine leicht bessere Bilanz aus. „In Köln beispielsweise ist es jeder zwölfte Aufzug“, so der Experte Guido Kehmer.
Im Notfall kommunizieren
Zu jeder Aufzugsanlage gehört seit Mitte 2016 ein Notfallplan. Inhaltlich heißt das beispielsweise: Organisatorische Maßnahmen und Kontaktpersonen müssen benannt sein. Das heißt: wer Zugang zur Anlage hat und wer Erste Hilfe leisten kann. „Bis Ende 2020 muss in jedem Fahrkorb ein wirksames Zweiwege-Kommunikationssystem installiert sein, über das rund um die Uhr ein Notdienst erreicht werden kann“, erklärt der Fachmann. Falls ein Aufzug stecken bleibt, können Fahrgäste mit der Notrufzentrale sprechen.
Noch immer besitzen viele Aufzüge kein ausreichendes Notrufsystem, obwohl bis Ende des Jahres mehr als 100.000 Anlagen in Deutschland nachgerüstet sein werden. Seit 2015 weist TÜV Rheinland seine Kunden regelmäßig auf diese Nachrüstverpflichtung hin. Nachdem die fünfjährige Frist am 31.12.2020 abläuft, wird das Fehlen eines wirksamen Zweiwege-Kommunikationssystems als gefährlicher Mangel in die Prüfbescheinigung aufgenommen. „Natürlich unterstützen wir unsere Kunden wie üblich bei allen Fragen zur technischen oder organisatorischen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an Notrufsysteme“ erklärt Guido Kehmer.