Viele Regeln – eine Empfehlung
Welches Prüfintervall im Einzelfall gilt, muss mittels einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Neben etwa der Ladesäulenverordnung des Bundes und den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV V3) ist je nach Ort der Aufstellung zudem die Betriebssicherheitsverordnung zu beachten. „Aus den Regeln ergeben sich jährliche bis vierjährige Prüfintervalle. Betreibern ist aber immer die jährliche Prüfung zu empfehlen“, so Kusemann.
Härtetest für Elektrik und Elektronik
Geprüft wird nach VDE-Vorgaben. Neben einer Sichtprüfung auf äußerliche Beschädigungen etwa am Ladekabel, Stecker und Display ist die regelmäßige Kontrolle der elektrischen Schutzeinrichtungen nötig. Messungen zeigen, ob alle Leitungen isoliert und intakt sind. „Die größten Risiken beim Laden sind Stromschläge und überhitzende Akkus in Elektroautos. Beides soll die Steuerung der Ladestation verhindern“, erklärt der Experte. Sachkundige Prüfer von TÜV Rheinland testen daher durch Fehlersimulation, ob der Schutzschalter auslöst und ob die Software der Station zur Wahl des passenden Ladeszenarios korrekt mit den Fahrzeugen kommuniziert. Ein Prüfprotokoll dokumentiert die Ergebnisse und dient als Nachweis der Normkonformität, sollten Behörden diese anfragen.
Weiter Informationen unter www.tuv.com/pruefservice