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TÜV Rheinland: Gurtpflicht in Reisebussen beachten

Bus gilt als sicherstes Kraftfahrzeug / Engmaschige Kontrollmechanismen für Linien-, Überland- und Reisebusse / Nur jeder vierte Fahrgast schnallt sich an

(PresseBox) (Köln, )
Nach dem Busunfall am 20. Mai auf der A9 nahe Leipzig ist die Diskussion um die Sicherheit von Reisebussen neu entfacht. Doch laut Statistischem Bundesamt ist der Bus das sicherste Kraftfahrzeug auf deutschen Straßen. Das Risiko, während einer Busfahrt tödlich verletzt zu werden, ist demnach 14-mal geringer als beim Auto. „Selbst das seriöseste Unternehmen mit exzellent gewarteten Fahrzeugen, der besten technischen Ausstattung und einem topgeschulten Fahrer kann jedoch keine hundertprozentige Sicherheit gewähren“, sagt Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland. Dennoch haben Unternehmer und Kunden Möglichkeiten, das Risiko eines Unfalls so gering wie möglich zu halten.

Unternehmen und Fahrer in der Verantwortung

Obwohl in Deutschland seit 1999 die Gurtpflicht in Reisebussen gilt, kommt diesem Gebot nach Schätzungen der Unfallforschung der Versicherer nur rund jeder vierte Fahrgast nach. „Passagiere sollten sich unbedingt anschnallen, um im Falle eines Unfalls nicht durch den Bus geschleudert zu werden“, rät Rechtien. Entscheidenden Einfluss auf die Sicherheit haben auch die Betriebsabläufe in den Unternehmen und die Qualifikation der Fahrer. Nur wer den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitscheck durch den Fahrer vor Reisebeginn auch gewissenhaft durchführt, sein Fahrzeug regelmäßig wartet und kleinste Mängel sofort beseitigt, kann höchstmögliche Sicherheit garantieren. Auch Lenk- und Ruhezeiten sind europaweit geregelt und zwingend einzuhalten. So darf ein Fahrer innerhalb von 24 Stunden nicht länger als neun Stunden am Steuer sitzen, wobei die Tageslenkzeit aber zweimal pro Woche auf zehn Stunden ausgedehnt werden kann. Spätestens nach 4,5 Stunden muss der Fahrer eine Erholungspause von 45 Minuten einlegen.

Assistenzsysteme warnen bei Müdigkeit

Zwar existieren seit einigen Jahren Assistenzsysteme, die das Lenkverhalten analysieren und bei Abweichungen den Fahrer im Zusammenspiel mit den Spurhalteassistenten warnen. Doch diese Müdigkeitswarner sind in der EU erst ab dem Jahr 2022 für neue Fahrzeuge verpflichtend. „Busunternehmer sind jedoch gut beraten, wenn sie ihre Neufahrzeuge bereits jetzt mit diesen Systemen ausstatten“, so Rechtien. Spur-, Abstand- und Bremsassistenten sind hingegen seit November 2015 in allen Neufahrzeugen Pflicht, lassen sich jedoch allesamt vom Fahrer deaktivieren. Das geschieht besonders häufig beim Abstandassistenten. Die Fahrer rechtfertigen diese Entscheidung oft damit, dass die automatisch eingehaltene Lücke zum vorausfahrenden Fahrzeug so groß sei, dass andere Fahrzeuge in diese hineinfahren. Weil der Abstandassistent dann auf den neuen Vordermann reagiert, das Fahrzeug herunterbremst und den angemessenen Abstand wiederherstellt, befürchten sie deutlich langsamer unterwegs zu sein. Eine völlig unverständliche Argumentation für Rechtien. „Das System hält stets den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand ein. Wird es deaktiviert, macht der Fahrer unmissverständlich klar, dass er nicht gewillt ist, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Diese sind aber keine willkürlichen Schikanen für die Fahrer, sondern dienen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Und die sollte immer an erster Stelle stehen.“

Vierteljährliche Sicherheitsprüfung

Die Kontrollmechanismen für Linien-, Überland- und Reisebusse sind indes engmaschig. Alle drei Monate findet eine Sicherheitsprüfung und einmal im Jahr eine Hauptuntersuchung (HU) statt. Aus dem aktuellsten Bus-Report, den der Verband TÜV e.V. (VDTÜV) 2018 veröffentlichte, geht hervor, dass 72,5 Prozent der Busse die HU ohne Mängel bestehen. Geringe Mängel weisen 15,3 Prozent auf und 12,2 Prozent bestehen wegen erheblicher Mängel die HU nicht.

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