Transparenz und Rechtssicherheit durch unabhängige Beratung
Wie wichtig, aber auch wie aufwendig ein guter Datenschutz ist, hat die Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verdeutlicht. Seit Mai 2018 müssen alle Unternehmen in der Europäischen Union die DSGVO-Regeln einhalten. In der Folge kam es bereits zu zahlreichen Verfahren wegen Verletzung des Datenschutzes und der Verhängung signifikanter Bußgelder, so zum Beispiel in Höhe von mehr als 35 Millionen Euro gegen H&M Online Shop, wegen unrechtmäßiger Überwachung der Mitarbeiter. Anderes Beispiel: eine Strafe in Höhe von ebenfalls etwa 35 Millionen Euro gegen Amazon Europe, wegen Verletzung der Informationspflichten nach DSGVO, im Zusammenhang mit der Verwendung von Cookies. Damit Unternehmen sich einerseits absichern und andererseits die Chancen der Datenwirtschaft nutzen können, bietet TÜV Rheinland eine Reihe von Beratungsdienstleistungen rund um Datenschutz an.
Externer Datenschutzbeauftragter entlastet Unternehmen
Eine Möglichkeit für Unternehmen: Sie können einen externen Datenschutzbeauftragten (eDSB) ernennen und sich so auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Die Datenschutzbeauftragten von TÜV Rheinland beraten und überwachen die Umsetzung der Datenschutzanforderungen in Unternehmen gemäß der gesetzlichen Aufgabenbeschreibung; unabhängig und kompetent. In Zusammenarbeit mit den Unternehmen entwickeln die Fachleute geeignete Maßnahmen, um den betrieblichen Datenschutz sicherzustellen und effizient in den Geschäftsabläufen zu verankern („privacy by design/„privacy by default“). „Wer sich für einen externen Datenschutzbeauftragten entscheidet, zeigt, dass das eigene Unternehmen besonderen Wert auf den Schutz von personenbezogenen Daten legt. Das schafft Vertrauen – sowohl bei Geschäftspartnern als auch bei Kunden“, ist Eigler überzeugt.
Neben externen Datenschutzbeauftragten gibt es für Unternehmen eine Reihe weiterer Maßnahmen, mit denen sie Datenschutz und Datensicherheit wirkungsvoll umsetzen können. Zu den möglichen Maßnahmen zählt beispielsweise ein Datenschutzaudit. Damit lässt sich die datenschutzkonforme Verarbeitung von personenbezogenen Informationen im eigenen Unternehmen sowie bei Vertragspartnern, den sogenannten Auftragsverarbeitern, belegen.
Weitere Informationen über wirksamen und gesetzeskonformen Datenschutz im eigenen Unternehmen, mit Unterstützung von hochqualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland, gibt es unter www.tuv.com/data-privacy bei TÜV Rheinland.