Smartes Spielzeug: Datensicherheit im Fokus
TÜV Rheinland prüft beispielsweise, ob sich an Kuscheltieren verschluckbare Kleinteile ablösen oder wie feuerempfindlich Materialien und Oberflächen sind. Bei strombetriebenen Spielwaren wie ferngesteuerten Autos oder Modelleisenbahnen testen die Fachleute unter anderem, ob Kurzschlüsse entstehen oder Motoren im Dauerbetrieb Hitze entwickeln. Auch die elektromagnetische Strahlung von Spielzeug sowie die Sicherheit von Akkus und Ladegeräten kommen auf den Prüfstand. Bei Spielwaren mit digitalen Funktionen rückt die Sicherheit von Datenverbindungen in den Fokus der Prüfer, etwa bei der Steuerung eines Fahrzeugs via Smartphone-App oder dem Plüschtier mit Sprachaufnahmefunktion. „Smartes Spielzeug darf Kinder nicht ausspionieren oder Hackern ermöglichen, sie zu manipulieren“, erläutert Weiskirchen.
Vorsicht bei fehlerhaften Beschreibungen
Pflicht ist für Spielwarenhersteller für den Vertrieb in der Europäischen Union das CE-Kennzeichen. Damit gibt der Hersteller an, dass das Produkt der EU-Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug entspricht. Vom Kauf von Spielwaren ohne CE-Kennzeichen ist dringend abzuraten. „Auch fehlerhafte Produktbeschreibungen können ein Indiz für nicht normgerechtes, sicherheitsgefährdendes Spielzeug sein“, so der Experte. So müssen alle Bedien- und Sicherheitshinweise vollständig, nachvollziehbar und in deutscher Sprache vorliegen.