Lange Kleidung, Kopfbedeckung und Sonnencreme schützen vor UV-Licht
Auch mechanische Schädigung, UV-Strahlung und Staub können die Haut belasten. Durch UV-Strahlung ausgelöster weißer Hautkrebs ist eine der häufigsten Berufskrankheiten beispielsweise in der Baubranche. „Erwerbstätige, die draußen direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind – etwa im Straßen-, Garten- oder Landschaftsbau –, sollten exponierte Körperstellen durch Sonnencreme schützen und eine Kopfbedeckung, lange Kleidung sowie Helme mit Nackenschutz tragen“, sagt Schramm.
Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für zielgerichtete Prävention
Spezielle Hautrisiken einer bestimmten Tätigkeit muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und daraus entsprechende Schutzmaßnahmen ableiten. Dazu zählen der Ersatz hautschädigender Substanzen, das Tragen von Schutzausrüstung, technische Maßnahmen wie Abschattung, Hautschutzmaßnahmen – also Hautschutz, -reinigung und –pflege – sowie organisatorische Änderungen im Arbeitsablauf. Arbeitsmediziner von TÜV Rheinland helfen Unternehmen bei der Planung und Umsetzung solcher Maßnahmen und beraten Arbeitgeber und Beschäftigte zum Thema Hautschutz.