In Baustellen aufs Überholen verzichten
Verkehrsteilnehmer sollten bei windigem Wetter ihre Geschwindigkeit anpassen und stets mit starken Böen rechnen. Insbesondere dann, wenn Verkehrsschilder oder Windsäcke auf starke Seitenwinde hinweisen. Auch sollten sie nur mit Bedacht überholen. Ist der Fahrer beispielsweise bei Seitenwind auf der rechten Seite unterwegs und möchte einen Lkw überholen, muss er den Ansaugeffekt mit einkalkulieren. Dieser entsteht durch den Windschatten des größeren Fahrzeugs und das notwendige Gegenlenken des Überholenden. Mißbach: „Der Fahrer sollte ausreichend Seitenabstand halten. Schließlich kann auch der Lkw jederzeit durch Windböen ins Schlingern geraten. In Baustellen oder verengten Fahrbahnabschnitten daher lieber auf das Vorbeifahren verzichten.“
Erhöhte Glättegefahr an offenen Flächen
Gleiches trifft auch dann zu, wenn ein vorausfahrendes Gespann ins Schlingern gerät. Da der Anhänger nicht starr mit dem Zugfahrzeug verbunden ist, sind teils entschiedene Reaktionen des Fahrers nötig, für die ein Fahrstreifen nicht reicht. „In diesem Fall abbremsen und die Warnblinkanlage einschalten“, rät der Experte. Neben dem Seitenwind muss auf Brücken, an Waldschneisen und offenen Flächen verstärkt mit Schneewehen und Eis gerechnet werden. „Da es an diesen Stellen meist deutlich kälter ist als an geschützteren Stellen, kann die Fahrbahn dort glatt sein, obwohl dies auf dem Großteil der Straßen nicht der Fall ist“, weiß Mißbach.