„Viele Unternehmen scheuen vor diesen sensiblen Fragen zurück“, berichtet Iris Dohmen, Betriebspsychologin bei TÜV Rheinland, aus ihrer Erfahrung. Dabei sorgt eine gesunde Psyche im Job für höhere Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter, weniger Krankenstand und eine geringere Fluktuation. Die Expertin betont: „Niemand wird bei der Überprüfung der Arbeitsbedingungen an den Pranger gestellt.“
Die Chefin ist Vorbild
Die Experten von TÜV Rheinland beraten Unternehmen zunächst zur Vorgehensweise und Methode der Gefährdungsbeurteilung. „Hier sollten sich Unternehmensleitung, Personalverantwortliche und gegebenenfalls der Betriebsrat auf ein Konzept verständigen, bei dem auch den Mitarbeitern eine aktive Rolle zukommt. Sie haben in der Regel gute Verbesserungsvorschläge. Zudem erhöht das die Bereitschaft der Beschäftigten, die am Ende beschlossenen Maßnahmen auch umzusetzen.“ Den Vorgesetzten muss bewusst sein, dass sie eine hohe Vorbildfunktion haben. Setzen sie beispielsweise Leitlinien für die Trennung von Beruf und Privatleben um, folgen auch die Mitarbeiter dem guten Beispiel. „Wir bezeichnen das als gesundes Führen“, so Iris Dohmen.
Kontrolle durch Gewerbeaufsicht
Wichtig ist auch die Ergebniskontrolle. Die zuständige Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse überprüft nämlich auch, ob die getroffenen Maßnahmen im Arbeitsalltag tatsächlich zu einer Reduzierung psychischer Belastungen führen. Viele Unternehmen nutzen die Ergebnisse und vereinbaren Ziele aus der Gefährdungsbeurteilung als Startpunkt für ein Betriebliches Gesundheitsmanagement. Sie erhalten und fördern somit langfristig die Gesundheit ihrer Beschäftigten.