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Indoor-Spielanlagen: TÜV Rheinland rät zur Wachsamkeit

Keine Prüfpflicht für Indoor-Spielplätze / Gut geschultes Personal ist Zeichen für sicheren Indoor-Spielplatz / Mängel oft auch für den Laien sichtbar

(PresseBox) (Köln, )
Rund 380 Indoor-Spielplätze gibt es nach Angaben des Verbandes der Hallen- und Indoorspielplätze in Deutschland, nicht alle mit demselben Sicherheitsniveau. Privaten Betreibern steht es frei, die Anlagen nach einer Norm zu bauen oder zusätzlich überprüfen zu lassen. Allerdings gilt: „Kommt es zu einem Unfall, weil der Betreiber der Anlage seiner Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist, kann dieser möglicherweise in die Haftung genommen werden“, sagt Matthias Lompa, Experte für Fitnessgeräte bei TÜV Rheinland. Eine Prüfung der Anlagen wird trotzdem sehr selten in Auftrag gegeben, so Lompa.

Auf Mängel achten und wachsam sein
„Einen guten Indoor-Spielplatz erkennt man insbesondere am Personal. Greifen die Mitarbeiter ein, wenn etwas passiert? Sind sie eindeutig als Mitarbeiter zu erkennen und jederzeit ansprechbar? Und vor allen Dingen: Sind die Mitarbeiter vor Ort ausreichend geschult“, führt Matthias Lompa aus. Ein weiteres Ausschlusskriterium sind sichtbare Mängel an den Spielgeräten, etwa scharfe Kanten, hervorstehende Schrauben oder marode Seile. Dennoch gilt: Ein altes Spielgerät muss nicht automatisch schlecht sein, nur weil es in die Jahre gekommen ist. Eltern sollten in jedem Fall wachsam sein, denn gravierende Mängel sind in der Regel auch für den Laien gut erkennbar. Dann gilt: Mängel sofort melden.

Zustrom begrenzen
Schwieriger wird es beim Notfallmanagement. Dazu gehören nicht nur die Fluchtwege, die immer frei und gut ausgeschildert sein müssen. „Im Notfall muss der Betreiber seine Anlage schnell evakuieren können, was bei hoher Frequentierung gar nicht so leicht ist“, weiß Lompa. Deshalb dürfen die Fluchtwege zwischen den Geräten nicht zu lang sein. Umschlossene Spielgeräte sollten zudem über seitliche Notausgänge erreichbar sein. Ein weiteres Kriterium, auf das Eltern und Begleitpersonen achten sollten, ist die Anzahl der Kinder auf den Spielgeräten. Die sollte nicht zu groß sein. Manche Betreiber – vor allem von Trampolinparcours – vergeben daher Termine, um den Zustrom an Gästen kontrollieren und begrenzen zu können.

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