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Hagelschaden: Kein Anspruch bei Haftpflichtversicherung

TÜV Rheinland: Das sollten Fahrzeughalter berücksichtigen / Schäden am besten mit Fotos dokumentieren / Anweisung des Versicherers befolgen

(PresseBox) (Köln, )
Gewitter entladen sich mit teils ungeheurer Wucht. Wenn Hagel mit im Spiel ist, kann das für Autobesitzer unangenehme Folgen haben – in Form von Beulen und Dellen am eigenen Fahrzeug. Betroffene sollten schnell handeln, den entstandenen Hagelschaden optimalerweise mit Fotos dokumentieren und die Versicherung kontaktieren. Die zahlt jedoch nur, wenn das Auto voll- bzw. teilkaskoversichert ist. „Generell muss der Halter nachweisen, dass der Schaden durch Hagel verursacht wurde“, sagt Steffen Mißbach, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland. „Das kann ein Foto belegen oder aber man wendet sich ans Wetteramt, welches Hagelschauer bescheinigen kann.“ In der Regel sind aber in einer Region mehrere Fahrzeuge betroffen, was den Nachweis vereinfacht.“

Nicht alle Schäden sind kostengünstig zu beheben
Die weiteren Schritte werden vom Versicherer vorgegeben. In der Regel schickt der einen Gutachter oder lässt sich, abhängig von den zu erwartenden Reparaturkosten, einen Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt zuschicken. „Die Sachverständigen von TÜV Schaden- und Wertgutachten sind in dieser Hinsicht eine gute Adresse. Sie haben viel Erfahrung und die technischen Möglichkeiten, den Schaden gut und in Gänze zu erfassen“, rät Mißbach. „Oftmals können Dellen durch die kostengünstige Smart-Repair-Methode entfernt werden. Es kann aber auch sein, dass ganze Teile ausgetauscht werden müssen.“ Dann kann es teuer werden. Hierbei gilt: Der Versicherer übernimmt nur Kosten, die den Zeitwert des Fahrzeugs nicht übersteigen. Übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Besondere Vorsicht bei Scheibenschäden
Akuter Handlungsbedarf ist vor allem dann geboten, wenn durch den Hagel Scheiben durchschlagen wurden. „In diesem Fall das Auto vor eintretendem Wasser schützen und die betroffene Stelle abkleben. Eine beschädigte oder zerborstene Scheibe kann auch als ‚Verleitung zum Diebstahl‘ gewertet werden, was wiederum die Versicherungsleistung im Falle einer entsprechenden Tat beeinflusst“, erklärt der Experte. „Bei einem Scheibenschaden am besten Fotos machen, die Versicherung anrufen und sofort eine Werkstatt aufsuchen.“

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