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EU-Datenschutzgrundverordnung: Neue Rechte schützen IoT-Nutzer

TÜV Rheinland: Am 25. Mai tritt das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft / Verbraucher haben mehr Kontrolle / Anbieter müssen detaillierter dokumentieren

(PresseBox) (Köln, )
Selten verändern neue Paragraphen oder Gesetzesartikel das Leben so wahrnehmbar, wie dies am 25. Mai 2018 der Fall sein wird. Dann tritt das neue Bundesdatenschutzgesetz „BDSG (neu)“ in Kraft. Es ist die deutsche Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung EU-DSGVO, die Verbrauchern mehr Rechte verschafft und für alle diejenigen gilt, die Produkte bzw. Dienstleistungen in EU-Ländern anbieten. Das BDSG (neu) umfasst auch Informationen, die beispielsweise von Smartphone-Apps, Fitness-Trackern, vernetzten Haushaltsgeräten oder Smart Homes aufgezeichnet und gespeichert werden. Für Nutzer von Internet-of-Things (IoT)-Technologien sind die Änderungen besonders interessant.

Recht auf Auskunft und Vergessenwerden
Eine herausstechende Neuerung ist das Recht auf Auskunft: Demnach hat ein IoT-Nutzer das Recht, die von einem Produkt über ihn gespeicherten, personenbezogenen Daten in strukturierter und lesbarer Form vom Anbieter zu erhalten. Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage spielt es dabei keine Rolle mehr, wo die Daten verarbeitet werden. Gleiches gilt für das Recht auf Vergessenwerden. Egal wo ein Anbieter beheimatet ist: Verbraucher in der EU können verlangen, dass er ihre gespeicherten Daten löscht. Das gilt auch für die von Anbietern an Dritte weitergegebenen Informationen. Eine weitere Änderung betrifft die Funktionen von IoT-Geräten. Nutzer müssen künftig die Möglichkeit haben, die von einem IoT-Gerät gespeicherten Daten selbst löschen zu können, also einen Reset auf Werkseinstellung durchführen zu können.

Mehr Transparenz
„Insgesamt verschafft das neue Gesetz Verbrauchern mehr Transparenz und Sicherheit“, sagt Günter Martin, Internetexperte bei TÜV Rheinland. So sei auch die Dokumentation des Datenschutzes besser und detaillierter geregelt. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? Für welchen Zweck werden die Daten verarbeitet? Welche Folgen für die Nutzung hat es, wenn Daten nicht oder nur eingeschränkt übermittelt werden? Fragen, die Anbieter nun in ihren Produktunterlagen verständlich beantworten müssen. Werden Daten „gehackt“, müssen die Unternehmen Aufsichtsbehörden und betroffene Nutzer innerhalb von 72 Stunden informieren.

Weitere Informationen unter www.tuv.com/iot-privacy

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TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit 145 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

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