Unterstützung vom Betriebsarzt
Wie der Wiedereinstieg in die Arbeitswelt aussieht, hängt von den Bedingungen im Betrieb und der gesundheitlichen Verfassung des Mitarbeiters ab. Die Betriebsärzte haben eine besondere Rolle im BEM. Diese resultiert zum einen aus ihrer medizinischen Fachkenntnis, mit der sie die gesundheitliche Situation des Beschäftigten beurteilen. Zum anderen kennen sie die spezifischen Arbeitsbedingungen. „Dabei bleibt die ärztliche Schweigepflicht in jedem Fall gewahrt“, so Arbeitsmedizinerin Dr. Schramm. Betriebsärzte sind somit in der Lage, die Fähigkeiten und noch bestehende Einschränkungen des Betroffenen mit den Anforderungen am Arbeitsplatz abzugleichen. Sie können zielgerichtete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit empfehlen sowie über die Vorteile einer stufenweisen Wiedereingliederung beraten.
Bewusstsein schaffen: Weltkrebstag am 4. Februar
„Die Diagnose Krebs ist für die Betroffenen ein Schock. Jeder muss einen individuellen Weg finden, damit umzugehen“, sagt Dr. Wiete Schramm. Daher ist es wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Gespräch bleiben. „So signalisiert der Arbeitgeber seine Unterstützung in schweren Zeiten und seine Bereitschaft, gemeinsam eine optimale Lösung zu finden.“ Um über Krebsprävention und mögliche Therapien zu informieren, findet jedes Jahr am 4. Februar der von der Welt-Krebsorganisation ausgerufene Weltkrebstag statt.
Weitere Informationen unter www.tuv.com/bem im Internet.