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Das Energiedienstleistungsgesetz erfüllen mit ISO 50001-Zertfizierung oder EMAS-Registrierung

(PresseBox) (Köln, )
Ob Industrieunternehmen oder Dienstleister, viele Tausende deutsche Unternehmen sind gefordert, den Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) zu entsprechen. Das Gesetz betrifft alle Unternehmen, die nicht zu den kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) zählen. Diese müssen entweder ein Energieaudit bis zum 05.12.2015 abgeschlossen haben oder mit der Einführung eines Energiemanagements gemäß ISO 50001 oder eines Umweltmanagements gemäß EMAS begonnen haben. Für Unternehmen, die sich für das Energieaudit nach DIN EN 16247 entschlossen haben, läuft die Frist am 5. Dezember 2015 ab. „Unternehmen, die mehr zeitlichen Spielraum benötigen, können sich auch mit den gebotenen Alternativen wie der ISO 50001-Zertifizierung oder der EMAS-Teilnahme befassen“, erklärt Tyrone Adu-Baffour, Projektleiter Energiemanagement bei TÜV Rheinland.

Fristverlängerung durch EMAS-Teilnahme oder ISO 50001-Zertifizierung
Mit dem Aufbau eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems gemäß EMAS gewinnen betroffene Unternehmen Zeit bis zum 31.12.2016. Erst ab diesem Zeitpunkt müssen sie eine Zertifizierung gemäß ISO 50001 oder eine EMAS-Registrierung abgeschlossen haben und belegen können. Bis zum 05.12.2015 muss lediglich ein Nachweis erbracht werden, dass sie mit der Einführung eines solchen Systems begonnen haben. Dieser Nachweis beinhaltet eine schriftliche Erklärung der Geschäftsführung, in der sich das Unternehmen verpflichtet, ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder eine EMAS-Teilnahme umzusetzen. Im Falle einer angestrebten ISO 50001-Zertifizierung müssen Unternehmen zudem den Punkt 4.4.3a der ISO 50001 erfüllen. Danach ist eine Darstellung sämtlicher Energieträger am Standort notwendig. Diese enthält eine Übersicht, welche Energieträger verbraucht werden sowie eine tabellarische Übersicht über den Verbrauch und die damit verbundenen Kosten.

Einfacher Umstieg von ISO 14001 auf EMAS
Im Falle von EMAS muss – laut EDL-G § 8c Absatz 6 – mindestens die Erfassung und Analyse der Energieträger und der Energieströme erfolgen sowie eine Ermittlung wichtiger Kenngrößen und deren Bewertung. EMAS ist besonders für Unternehmen interessant, die bereits über ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 verfügen. „Da die ISO 14001 wesentlicher Bestandteil von EMAS ist, haben diese Unternehmen schon einen großen Schritt in Richtung EMAS-Registrierung und EDL-G-Erfüllung getan“, erklärt Erich Grünes, Umweltgutachter bei TÜV Rheinland.

Die Vorteile von EMAS und ISO 50001
Die Einführung von EMAS oder der ISO 50001 birgt demnach verschiedene Vorteile für jene Unternehmen, die unter das EDL-G fallen. „Sie gewinnen Zeit und damit Handlungsspielraum und können eine mögliche Strafzahlung von bis zu 50.000 Euro abwenden“, resümiert Adu-Baffour. Zugleich arbeiten diese Unternehmen nach bewährten Standards, die sowohl auf dem deutschen als auch dem internationalen Markt anerkannt sind.

Weitere Informationen zu dem EDL-G finden Interessierte auf: http://tuv.li/edl-g

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