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Automatische Garagen-Rolltore: Sicherheitseinrichtungen regelmäßig prüfen

TÜV Rheinland: Nutzern erklären, worauf sie achten müssen / Toreinfahrt kein Spielplatz / Keine klaren Regeln für Privatbetreiber von Rolltoren

(PresseBox) (Köln, )
Garagentore, die sich automatisch öffnen, liegen im Trend. Besonders beliebt sind Rolltore, da sie senkrecht nach oben fahren und somit an Wänden und am Boden der Garage keinen Platz beanspruchen. Was viele nicht wissen: Wer an seiner Garage eine automatische Toranlage betreibt, muss gewährleisten, dass dort niemand zu Schaden kommt. „Leichter gesagt als getan“, bestätigt Achim Hüsch, Experte für Fahrtreppen bei TÜV Rheinland. „Klare Regeln existieren lediglich für neue Toranlagen. Für in Betrieb befindliche Tore gilt nur eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht, einzig bei gewerblich genutzten Anlagen gibt es klare Vorgaben in der Arbeitsstättenrichtlinie“, sagt der Experte.

Automatische Rolltore sind kein Spielzeug

Der Betreiber muss beispielsweise dafür sorgen, dass spielende Kinder nicht im Rolltor eingeklemmt werden. In der Vergangenheit hat es immer wieder Unfälle mit automatischen Schließsystemen gegeben. Achim Hüsch: „Gefährlich wird es, wenn sich Kinder am Tor nach oben ziehen lassen und dort in den Spalt zwischen Wellenverkleidung und Tor geraten oder das Tor schließt, während Kinder darunter spielen.“ Moderne Rolltore verfügen über verschiedene Sicherheitsvorkehrungen. Dazu gehört eine Schließkraftbegrenzung, die das Tor anhält, sobald es berührt wird. Zuvor sollten jedoch im Idealfall Lichtschranken oder Anwesenheitssensoren das Rolltor ohne Berührung stoppen. Warnschilder oder Piktogramme, die auf die Gefahren hinweisen, können ebenfalls nicht schaden, ersetzen aber keine technischen Schutzeinrichtungen für den Personenschutz.

Verantwortung übernehmen

Wichtig bleibt aber die persönliche Ansprache. Eltern sollten ihren Kindern vermitteln, dass Toreinfahrten generell kein Spielplatz sind. Zudem sollten alle Nutzer einer Garage mit Rolltor eingewiesen werden, worauf sie achten müssen und was im Notfall zu tun ist. Lässt sich das Tor beispielsweise mit einer Fernbedienung öffnen, sollte diese erst betätigt werden, wenn man das Tor und seine Gefahrstellen auch sehen kann und nicht schon vorher. Privatpersonen empfiehlt Achim Hüsch, sich bewusst zu machen, welche Gefahren mit der Betätigung verbunden sind, und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen am Rolltor regelmäßig zu prüfen.

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