651 Internethändler hat Trusted Shops, Europas führender Aussteller von Gütesiegeln für Onlineshops, Ende März befragt. Trusted Shops hatte sich gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) für eine Änderung der Muster-Widerrufsbelehrung stark gemacht.
Der jahrelang empfohlene Mustertext, der Onlineshopper über ihre Rechte aufklären sollte, war nach Ansicht vieler Experten mangelhaft. Mehrere Gerichte urteilten, das Muster sei gänzlich unwirksam. Schließlich entschloss sich das Bundesjustizministerium zur Novellierung und setzte dabei zahlreiche Forderungen von Trusted Shops und DIHK um.
Umfrageergebnisse und Handlungsempfehlung
68 Prozent der befragten Onlineshops möchten das neue Muster sofort verwenden, 21 Prozent wollen damit warten, bis der Text nicht mehr als Verordnung gilt, sondern Gesetzesrang hat. Das Bundesjustizministerium will das Muster, wie von Trusted Shops gefordert, im Sommer 2008 dem Bundestag als Gesetz vorlegen. Diese Maßnahme würde die Rechtssicherheit für die Shops weiter erhöhen.
Immerhin sechs Prozent der Shopbetreiber werden stattdessen eine Widerrufsbelehrung einsetzen, die ein Anwalt speziell für den jeweiligen Shop erstellt hat. Weitere fünf Prozent möchten das alte Muster weiter verwenden. „Dieses Vorgehen ist mit einigen Risiken verbunden“, sagt Carsten Föhlisch, Justiziar der Trusted Shops GmbH. „Vor allem das alte Muster, aber auch selbstgestrickte Lösungen, können Abmahnungen provozieren. Wir empfehlen, so schnell wie möglich den neuen Text des Ministeriums zu verwenden.“
Über Trusted Shops:
Das 1999 gegründete Unternehmen mit Sitz in Köln ist Europas Marktführer bei der Zertifizierung von Onlineshops. Trusted Shops überprüft die Händler nach mehr als 100 Einzelkriterien wie Bonität, Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz. In den letzten sieben Jahren wurden mehr als 5.000 Händler geprüft, davon führen derzeit über 2.500 das begehrte Gütesiegel. Ausführliche Hintergrundinformationen unter: www.trustedshops.de/presse
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Trusted Shops GmbH
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