Auffälligste Veränderung seit dem Januar 2007 ist, dass die großen Massenabmahner, auf deren Konto damals 39 Prozent der Fälle gingen, inzwischen vom Markt verschwunden sind. Abmahnungen sind damit seltener geworden, gehören aber immer noch zum Alltag: Die Anzahl der durchschnittlichen Abmahnungen pro Shop ist von 2,1 auf 1,6 leicht gesunken.
Ein Gefahrenpunkt erster Ordnung ist nach wie vor das Widerrufsrecht – 39 Prozent der Abmahnungen drehen sich allein um diesen Bereich, der damit noch kräftig um 13 Prozent in der Statistik zulegen konnte. Mit großem Abstand erst folgen weitere häufige Abmahngründe wie Markenrechtsverletzungen und Urheberrechtsverletzungen (11,8 beziehungsweise 8,8 Prozent).
Ullrich Hafenbradl, Geschäftsführer von Trusted Shops, erklärt zur Problematik des Widerrufsrechts: „Gerade in diesem sehr abmahnanfälligen Bereich könnten sich Shopbetreiber wirksam schützen, indem sie die neue Musterwiderrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums unverändert verwenden würden. Es ist kein Fall bekannt, in dem dieses Muster je erfolgreich abgemahnt worden wäre.“
Shopbetreiber sehen Gesetzgeber in der Pflicht
Eines der größten Probleme des deutschen „Abmahnunwesens“ ist der immense finanzielle Schaden für die Shopbetreiber. In über der Hälfte der Fälle betrug der jeweilige Schaden über 1.500 Euro, in einigen Fällen sogar 25.000 Euro und mehr. Insgesamt ist die Summe der Schäden gestiegen, und 46 Prozent der Shopbetreiber sehen sich in ihrer Existenz bedroht.
Bei der Frage, was sie sich an Maßnahmen gegen Abmahnungen und die gravierenden wirtschaftlichen Folgen wünschen, sehen die Onlinehändler vor allem den Gesetzgeber in der Pflicht: 74,22 Prozent halten eine gesetzliche Limitierung der Abmahnkosten für Erfolg versprechend, weitere 67,77 Prozent meinen, dass vereinfachte Gesetze dazu beitragen könnten, unbeabsichtigte Verstöße zu vermeiden.
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