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Krimis, Romane & Co aus dem Netz: Was Bücherwürmer wissen sollten

(PresseBox) (Köln, )
Je näher die Frankfurter Buchmesse rückt, desto höher schlägt das Herz von Leseratten und Bücherwürmern. Vom 11. bis 15. Oktober haben Privatbesucher wieder die Möglichkeit, in Neuerscheinungen zu schmökern. Wer sich nach der Messe dazu entschließt, Romane, Krimis oder Sachbücher zu kaufen, der wird im Internet fündig. Laut statistischem Bundesamt bestellt jeder zweite deutsche Onlineshopper Bücher im Internet – darunter auch elektronische. Welche Stolperfallen Lesebegeisterte dabei beachten sollten, erläutert Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung von Trusted Shops und Experte für Verbraucherrecht.

1. Gilt für E-Books das gleiche Widerrufsrecht wie für klassische Bücher?
Dr. Carsten Föhlisch: Für klassische Bücher gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem persönlichen Erhalt der Ware. Grundsätzlich gilt das Widerrufsrecht auch für E-Books. Die 14-tägige Frist beginnt in diesem Fall aber im Moment des Vertragsschlusses. Das Widerrufrecht bei E-Books kann jedoch mit Beginn des Downloads erlöschen. Bei digitalen Gütern wie E-Books, die als Download gekauft werden, erlischt das Widerrufsrecht nämlich, wenn mit dem Download begonnen wurde und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zustimmt, dass der Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

2. Wer trägt bei der Rückgabe von klassischen Büchern die Rücksendekosten?
Dr. Carsten Föhlisch: Online-Händler können die Kosten der unmittelbaren Rücksendung der Ware vom Kunden verlangen, sofern sie den Verbraucher vor Abgabe der Bestellung über diesen Umstand informiert haben – z.B. im Rahmen der Widerrufsbelehrung. Schweigt der Händler zur Tragung der Rücksendekosten, so muss er diese tragen.

3. Kann ich Bücher zurücksenden, die ich bei einer Privatperson über einen Marktplatz wie eBay gekauft habe?
Dr. Carsten Föhlisch: Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es in diesem Fall nicht, da es beim Online-Einkauf immer nur dann gilt, wenn der Verkäufer ein Unternehmer und der Käufer ein Verbraucher ist. Ob man also das Buch auch bei einem privaten Verkäufer zurückgeben kann, lässt sich nicht pauschal beantworten, da man in diesem Fall auf die Kulanz des privaten Verkäufers angewiesen ist. In vielen privaten Angeboten bei eBay findet sich aber der Hinweis, dass eine Rücknahme ausgeschlossen sei.

4. Kann ich E-Books verleihen?
Dr. Carsten Föhlisch: Wer E-Books im Internet kauft und herunterlädt, der erwirbt beim Kauf lediglich ein Nutzungsrecht. Das bedeutet: Im Gegensatz zum Kauf von einem physischen Buch besitzt der Käufer diese digitalen Güter nicht wirklich. Dieses Nutzungsrecht ist in der Regel an eine einzelne Person gebunden. Wer also ein E-Book herunterlädt und damit eine sogenannte Lizenz erwirbt, kann diese nicht einfach an einen Freund verleihen, weitergeben oder gar an jemanden verkaufen. Dazu muss man jedoch in die jeweiligen Lizenzbestimmungen schauen, um auf Nummer sicher zu gehen. Oftmals ist darin die Weitergabe ausgeschlossen, manchmal aber auch begrenzt erlaubt.

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Die Rechtsexperten von Trusted Experts unterstützen dank ihrer über 15-jährigen internationalen Erfahrung und dem praktischen Wissen im E-Commerce Recht Online-Händler dabei, ihre Internetpräsenz – egal ob Onlineshop, eBay oder Amazon - rechtsicher zu gestalten. Dadurch können diese sich ganz ihrem Geschäft widmen und Produkte abmahnsicher im Internet verkaufen. Die Grundlage dafür bilden Produkte wie der kostenlose Rechtstexter, Abmahnschutzpakete, Handbücher und Seminare. Weitere Informationen: http://shop.trustedshops.com/...

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