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Ikea nimmt unbegrenztes Rückgaberecht wieder zurück: Umtausch, Widerruf oder Gewährleistung – was steht Verbrauchern rechtlich zu?

(PresseBox) (Köln, )
Der Möbelhändler IKEA begrenzt sein zeitlich unbeschränktes Rückgaberecht. Kunden können gekaufte Waren nun nicht mehr ein Leben lang zurückgeben, sondern müssen bei Einkäufen ab dem 1. September 2016 eine Frist von einem Jahr einhalten. Welche Rechte stehen Verbrauchern eigentlich bei Umtausch oder Widerruf zu? Wie kann man vom Widerruf Gebrauch machen? Und wie lange gilt die gesetzliche Gewährleistung? Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte von Trusted Shops, zeigt auf, welche Rechte Verbraucher beim Onlineshopping haben.

1. Ein gesetzliches „Umtauschrecht“ gibt es nicht

Häufig geht man als Verbraucher in einen Laden und möchte etwas „umtauschen“, weil einem das Produkt nicht gefällt, es defekt ist oder aus anderen Gründen. In vielen Geschäften ist dies auch kein Problem. Zwar bekommt man nicht immer sein Geld zurück, doch zumindest kann man sich für ein anderes Produkt entscheiden. Allerdings ist dies nicht in allen Läden möglich. Denn was viele nicht wissen: Dieser „Umtausch” ist reine Kulanz der Händler, da sie per Gesetz nicht dazu verpflichtet sind, einmal gekaufte Ware zurückzunehmen.

2. Beim Online-Kauf gilt ein Widerrufsrecht

Ein Recht auf „Umtausch“ haben Verbraucher zwar auch im Internet nicht, jedoch ein sogenanntes Widerrufsrecht. Da man als Verbraucher die Ware vor dem Kauf nicht sehen kann, hat man 14 Tage Zeit sich zu entscheiden, ob man das Produkt wirklich behalten will. Entscheidet man sich innerhalb dieser Zeit, das gekaufte Produkt nicht zu behalten, kann man von seinem Recht auf Widerruf Gebrauch machen.

3. Wie lange gilt das Widerrufsrecht?

Das Widerrufsrecht ist befristet auf 14 Tage. Wann diese Frist beginnt, ist von zwei Faktoren abhängig:

• Die Frist beginnt erst, wenn man die Ware erhalten hat. Hat man eine Dienstleistung über das Internet gekauft, beginnt die Frist mit Vertragsschluss.
• Außerdem muss man vom Händler über das Widerrufsrecht sowie das Muster-Widerrufsformular informiert worden sein.

4. Wie macht man von seinem Recht auf Widerruf Gebrauch?

Man teilt dem Händler – beispielsweise per E-Mail, Brief oder Fax oder über ein auf der Website zur Verfügung gestelltes Formular – mit, dass man seine Vertragserklärung widerruft. Eine Begründung, weshalb man das Produkt oder die Dienstleistung nicht nutzen will, muss man nicht angeben.

5. Wer zahlt die Versandkosten der Rücksendung?

Hat der Händler den Käufer zum Beispiel in der Widerrufsbelehrung darüber informiert, dass der Verbraucher die Rücksendekosten zu tragen hat, dann muss dieser die Kosten auch zahlen. Fehlt eine Information über die Kosten der Rücksendung oder hat der Unternehmer angeboten, diese zu übernehmen, zahlt der Händler die Rücksendekosten.

6. Was bedeutet die gesetzliche Gewährleistung für Verbraucher?

Was passiert, wenn man ein Produkt gekauft hat und feststellt, dass dieses fehlerhaft oder defekt ist? Dann kann man sein Recht auf Gewährleistung in Anspruch nehmen. Dabei ist Folgendes für Verbraucher zu beachten:

• Per Gesetz ist jeder Händler eines Online-Shops und Ladengeschäftes dazu verpflichtet, defekte Ware bis zwei Jahre nach Erwerb entweder zu reparieren oder zu ersetzen.
• Als Verbraucher kann man wählen, ob der Händler das Produkt reparieren oder ein neues liefern soll.
• Wurde das Produkt zweimal repariert oder ersetzt, kann man im Normalfall von seinem Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern lassen oder sogar den vollen Preis erstattet bekommen.

Stellt man innerhalb der ersten 14 Tage nach einem Online-Kauf fest, dass das neue Produkt defekt ist, kann man entweder sein Widerrufsrecht ausüben oder die Gewährleistung geltend machen. Allerdings sollte man dem Händler deutlich mitteilen, ob man den Kauf widerrufen will, also das Geld zurückerhalten möchte oder ob man das Produkt reparieren bzw. ersetzen lassen möchte.

7. Wie erhält man sein gezahltes Geld zurück?

Macht ein Internet-Käufer innerhalb der ersten 14 Tage von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, ist der Händler verpflichtet das bereits gezahlte Geld innerhalb von 14 Tagen, nachdem er den Widerruf erhalten hat, zurückzuerstatten. Dem Händler steht allerdings ein Zurückbehaltungsrecht zu, denn der Käufer ist verpflichtet, dem Händler innerhalb von 14 Tagen nach der Absendung es Widerrufes, die Ware zurückzuschicken. Geschieht dies nicht, kann der Händler die Rückzahlung verweigern, bis er die Ware oder einen Nachweis, dass die Ware tatsächlich abgeschickt wurde, erhalten hat.

Trusted Shops GmbH

Trusted Shops ist seit über 15 Jahren die bekannteste europäische Vertrauensmarke im Bereich E-Commerce. Das 1999 gegründete Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein "Rundum-sicher-Paket" bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Trusted Shops stellt die Unabhängigkeit und Echtheit der Bewertungen über eine mehrstufige Überprüfung sicher. Das Abmahnschutzpaket von Trusted Shops schützt Online-Händler vor teuren wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aufgrund fehlerhafter Rechtstexte. Weitere Informationen: http://www.trustedshops.de

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