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Europäischer Datenschutztag 2020: Diese fünf Tipps schützen vor Datenmissbrauch im Netz

(PresseBox) (Köln, )
Der Europäische Datenschutztag wird jährlich am 28. Januar begangen. Das Ziel: Für den Umgang mit personenbezogenen Daten zu sensibilisieren. Dazu fünf Tipps von Dr. Carsten Föhlisch, Verbraucherrechtsexperte des europäischen Online-Gütesiegels Trusted Shops.

Tipp 1: Manchmal ist weniger mehr

Dr. Carsten Föhlisch: Ob in sozialen Netzwerken oder auch beim Online-Shopping - Verbraucher sollten sparsam mit den eigenen Daten umgehen. Sie sollten niemals mehr preisgeben, als es unbedingt notwendig ist. Nur so können Verbraucher vermeiden, dass ihre Daten in falsche Hände gelangen. Das gilt auch für die E-Mail-Adresse. Online-Händler beispielsweise benötigen zwar immer eine E-Mail-Adresse, um eine Bestellbestätigung schicken zu können, aber besonders bei Foren oder Gewinnspielen sollten Verbraucher aufmerksam sein und auf Seriosität achten. Zudem sind Spam-Mails im Posteingang oftmals sehr ärgerlich. Um diese zu vermeiden, sollte die E-Mail-Adresse nicht zu leichtfertig angeben werden.

Tipp 2: Keine unverschlüsselten Daten übertragen

Dr. Carsten Föhlisch: Beim Online-Shopping sind die Zahlung per Kreditkarte oder Einzugsermächtigung gängige Verfahren. Verbraucher sollten Zahlungsdaten niemals unverschlüsselt übertragen. Denn sonst könnten die Daten leicht abgefangen und für andere Zwecke missbraucht werden. Was viele Verbraucher nicht wissen: Beim Senden von unverschlüsselten Daten verstoßen viele Online-Käufer gegen die Bedingungen ihrer Bank. Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es deshalb ratsam, dass Verbraucher vor dem Senden der Zahlungsdaten immer schauen, ob im Browserfenster ein Schloss-Symbol bzw. ein "https" in der URL angezeigt wird. Das Symbol garantiert eine verschlüsselte Datenübertragung.

Tipp 3: Unseriöse Online-Shops erkennen

Dr. Carsten Föhlisch: Im Internet gibt es zahlreiche Online-Shops. Die meisten Shop-Betreiber sind ehrliche Händler. Doch immer häufiger nutzen Betrüger sogenannte Fake-Shops, um Verbraucher abzuzocken. Verbraucher sollten deshalb unbedingt auf eine vollständige Anbieterkennzeichnung sowie auf umfängliche Informationen zu Widerruf, Versandkosten und Zahlungsmethoden achten. Bei unseriösen Shop-Betreibern sind diese oft fehlerhaft oder schwer zu finden. Zudem kann eine kurze Internetrecherche sinnvoll sein. Vielleicht gibt es Negativeinträge in Foren, die zu erhöhter Wachsamkeit mahnen. Lässt sich ein Online-Shop darüber hinaus von seinen Kunden direkt bewerten und blendet das Ergebnis auf seiner Website ein - etwa über das Kundenbewertungssystem von Trusted Shops -, kann dies zusätzlichen Aufschluss über die Qualität von Service und Angebot geben. Trusted Shops stellt die Unabhängigkeit und Echtheit der Bewertungen über eine mehrstufige Überprüfung sicher. Darüber hinaus sollten Verbraucher schauen, ob ein Shop mit einem Gütesiegel zertifiziert ist. So geraten die sensiblen Daten gar nicht erst in falsche Hände.

Tipp 4: Passwörter niemals auf öffentlichen PCs speichern

Dr. Carsten Föhlisch: Gespeicherte Passwörter erleichtern das Surfen im Internet, da das lästige Einloggen entfällt. Jedoch sollten Internet-Nutzer unbedingt darauf verzichten, wenn sie an einem öffentlichen Computer, zum Beispiel in einem Internetcafé, sitzen. Die Passwörter werden über sogenannte Cookies gespeichert, die auf dem Computer abgelegt werden. Vergisst der Nutzer am Ende die Cookies zu löschen, wird der nächste Computernutzer automatisch mit dem Account angemeldet. Was viele nicht wissen: Einige Computerviren lesen die Cookie-Listen ohne Zustimmung des Nutzers aus. Grundsätzlich sollten Verbraucher es Betrügern schwer machen, das Passwort zu knacken. Die verwendeten Passwörter sollten immer aus einer Kombination von Sonderzeichen, Buchstaben und Zahlen bestehen. Am besten verwendet man unterschiedliche Passwörter für verschiedene Anwendungen. Regelmäßiges Ändern des Passworts und Sicherheitsfragen, die nur vom Verbraucher selbst beantwortet werden können, schützen zusätzlich vor Datenmissbrauch.

Tipp 5: Zuerst die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen, dann zustimmen

Dr. Carsten Föhlisch: Bei sozialen Netzwerken und Internet-Diensten müssen sich Nutzer häufig registrieren. Auch wenn es keine spannende Lektüre ist, ist es empfehlenswert, dass sich Nutzer trotzdem unbedingt die AGB und die Datenschutzerklärungen bei der Registrierung durchlesen. Denn nur so wissen Nutzer, was mit ihren Daten geschieht. Beispiel facebook: Hier sollten Nutzer einiges beachten. Drückt ein Nutzer auf einer Internetseite einen "Gefällt mir"-Button und ist gleichzeitig bei facebook angemeldet, dann erhält das soziale Netzwerk die Information, dass der Nutzer die Website besucht hat. Die Information wird auch dann übertragen und kann dem Nutzerprofil zugeordnet werden, wenn der Nutzer den Button nicht gedrückt hat.

 

Trusted Shops GmbH

Trusted Shops ist die bekannteste europäische Vertrauensmarke im Bereich E-Commerce. Das 1999 gegründete Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein "Rundum-sicher-Paket" bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Trusted Shops stellt die Unabhängigkeit und Echtheit der Bewertungen über eine mehrstufige Überprüfung sicher. Das Abmahnschutzpaket von Trusted Shops schützt Online-Händler vor teuren wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aufgrund fehlerhafter Rechtstexte. https://www.trustedshops.de

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