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Revisions to the Basel Securitisation Framework

– Kommentierung TSI zu den Vorschlägen des Baseler Committee zur Überarbeitung des Verbriefungsregelwerkes

(PresseBox) (Frankfurt am Main, )
Noch vor Jahresschluss 2012 hatte das Baseler Committee ein grundlegendes Konsultationspapier zur Überarbeitung des Verbriefungsregelwerks vorgelegt. Die Kommentierungsfrist lief bis 15. März 2013.

Die TSI hat im Kreis ihrer Partnerbanken eine gemeinsame Stellungsnahme erarbeitet, die zwischenzeitlich auch dem BCBS zuging. Im Wesentlichen wurde dabei herausgearbeitet:

1. Verbriefungen stellen ein wichtiges Instrument zur Finanzierung der Realwirtschaft und Bindeglied zwischen Kredit- und Kapitalmarkt dar. Dies gilt sowohl für Term-Verbriefungen, durch die Banken ihr Kreditgeschäft refinanzieren, als auch für ABCP-Strukturen, über die Banken ihren Firmenkunden unmittelbar Liquidität, in Verbindung mit einer Entlastung der eigenen Kreditlinie bereit stellen. Aus deutscher Sicht dient Verbriefung insbesondere direkt bzw. indirekt der Finanzierung des größeren Mittelstandes als Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Typische und wichtige Asset-Klassen des deutschen Verbriefungsmarktes sind demnach KMU-Kredite, Handelsforderungen, Leasing-Forderungen und nicht zuletzt Auto-Finanzierungen. Absatzfinanzierung – einschließlich ihrer Refinanzierung – ist für Automobilhersteller einer der bedeutendsten strategischen Parameter für Erhalt und Ausbau des Geschäftsvolumens.

2. Die aus den im vorliegenden Konsultationspapier vermutlich resultierenden Eigenkapitalunterlegungen reflektieren nicht die ökonomische Realität in Europa bzw. in Deutschland sowie die hervorragende Performance-Entwicklung des europäischen bzw. deutschen Verbriefungsmarktes auch während der Krise. Wir sehen hier insoweit einen ganz deutlichen Kontrast zur Entwicklung des US-amerikanischen Verbriefungsmarktes, welcher das Geschäftsmodell „Originate to Distribute“ hervorgebracht und letztlich, unterstützt durch eine Verbindung von laxer Kreditvergabepolitik und lockerer Geldpolitik zum Phänomen US Subprime geführt hat. Aus regulatorischer Sicht erscheint uns eine differenzierte Betrachtung sowie letzten Endes auch differenzierte Behandlung der sehr heterogenen Verbriefungsmärkte geboten.

3. Eine einseitige –weitere – regulatorische Diskriminierung von Verbriefungen im Vergleich zu anderen Produkten erscheint unangemessen und sollte dringend überdacht werden. Zunehmend setzt auch sich die Erkenntnis durch, dass das Thema Asset Encumberance eng mit der einseitigen regulatorischen Privilegierung des Covered Bonds zusammenhängt, denn die Variabilität der Deckungsstöcke erlaubt es, downgrades bei der Emittentenbank zu einem gewissen Grad durch Overcollateralisation auszugleichen. Verbriefungen stellen daher ein geeignetes komplementäres Produkt dar, um Banken eine diversifizierte Aufnahme langfristiger Mittel am Kapitalmarkt zu erlauben. Ein level playing field sollte sichergestellt werden.

4. Mittlerweile wird in zahlreichen Analysen von offizieller Seite auch das grundsätzliche Nutzenpotenzial des Instrumentes Verbriefung hervorgehoben, z.B. als Instrument zur Refinanzierung langfristiger Forderungen und insbesondere als Instrument zur Sicherstellung der Finanzierung des KMU-Sektors. Eine Fülle regulatorischer Vorgaben für Verbriefungen – wie in Europa vor allem Artikel 122a CRD wurden bereits umgesetzt und haben in Verbindung mit dem seit diesem Jahr gültigen Loan Level-Datenerfordernis der EZB dazu geführt, dass Verbriefungen in Bezug auf Transparenz, Interessenausgleich und Risiko-Management im Vergleich zu anderen Credit-Produkten Benchmark-Charakter haben. Von Seiten der Industrie tragen auf europäischer Ebene das PCS-Label und in Deutschland der Deutsche Verbriefungsstandard der True Sale International dazu bei, den Qualitätsstandard des Verbriefungsmarktes kontinuierlich weiterzuentwickeln.

5. Es wäre deshalb wichtig, auch regulatorisch geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, um die ABS-Investorenbasis zu erweitern, indem regulatorische Arbitrage vermieden und Investoren beim Abwägen potentieller Investments in eine entscheidungsneutrale Situation zu versetzen, damit sie Alternativen ohne jeglichen Bias prüfen.

6. Die hervorragende Qualität deutscher und europäischer Verbriefungen rechtfertig eine nicht-diskriminierende regulatorische Behandlung. Wir belegen diese Qualität im Rahmen unserer Stellungnahme durch empirisches Material, sowohl für ABCPs als auch für Term-Verbriefungen. Eine von der True Sale International im Jahr 2011 veröffentlichte, repräsentative Studie zum deutschen ABCP-Markt ergab beispielsweise, dass die untersuchten ABCP-Transaktiionen im Vergleich zu den involvierten Unternehmen sowohl grundsätzlich bessere Ratingniveaus als auch geringere Risikoschwankungen zeigten. Durch robuste Strukturierung entstanden bei diesen Kundentransaktionen im Betrachtungszeitraum weder Verluste bei den jeweiligen Liquiditätsbanken noch bei ABCP-Investoren. S&P hat für den Krisenzeitraum 2007 bis 2012 errechnet, dass in Europa lediglich 1,1% des ursprünglich ausstehenden Anleihevolumens von 2,8 Bio. Euro ausgefallen sind. Bei vielen, gerade in Deutschland bedeutenden Asset-Klassen sie KMU und Autofinanzierungen ergeben sich noch deutlich bessere Werte.

7. Da eine undifferenzierte Kalibrierung regulatorischer Modelle für den europäischen Verbriefungsmarkt, welche auf Erfahrungswerten basiert, die man für den US-amerikanischen Verbriefungsmarkt mit seinen spezifischen Phänomenen Originate to Distribute, laxer Kreditvergabepraxis und nicht existenter Rückgriffsrechte auf Kreditnehmer gewonnen hat, muss zu unverhältnismäßigen Ergebnissen führen. Wir schlagen deshalb vor, dass die aktuellen Vorschläge zu einer Revision des Verbriefungs-Rahmenwerkes um ein ansatzübergreifendes „High Quality Regime“ für qualitativ hochwertige Verbriefungspositionen, mit entsprechend niedrigeren, im Vergleich zur aktuellen Regelung unveränderten Risikogewichten ergänzt werden. Eine entsprechende Zuordnung sollte vor allem auf einer Beurteilung des verbrieften Portfolios beruhen, und hier insbesondere Aspekte wie den engen realwirtschaftlichen Bezug der verbrieften Forderungen sowie die Qualität der Besicherungen abzielen. Die Berücksichtigung derartiger qualitativer Merkmale im Rahmen einer aufsichtlichen Beurteilung ist nicht neu und wurde bereits im Rahmen der Implementierung von Artikel 122a CRD II bzw. §18 a/b KWG für Verbriefungen in Deutschland umgesetzt. Ebenso definiert Art. 124 CRD IV qualitative Merkmale von Covered Bonds die regulatorische bevorzugte Covered Bonds von anderen Covered Bonds abgrenzen. Analog diesen Gegebenheiten sollte durch von Aufsicht regelmäßig geprüfte Prozesse und Verfahren die Definition von High Quality ABS im Zusammenhang mit der Bestimmung der Risikogewichte für Verbriefungen aufgesetzt werden.

8. Unsere hier vorgetragene grundsätzliche Kritik an einer undifferenzierten Behandlung des gesamten Verbriefungsmarktes durch das vorgestellte neue Rahmenwerk ergänzen wir durch eine technische Kritik an den vorgestellten Verfahren, die auf umfangreichen, von uns vorgenommenen Berechnungen basiert.

9. Der MSFA, dem ja eine zentrale Rolle in der Ansatzhierarchie zukommt ist viel zu konservativ kalibriert und in der Praxis kaum praktikabel. So scheint es nur mit Hilfe unverhältnismäßiger Umfänge an Kreditbesicherung möglich zu sein, Risikogewichte zu erhalten, die geringer sind als das durchschnittliche Risikogewicht des Pools. Der Parameter Kirb kann in den meisten Fällen nicht ermittelt werden, da Informationen fehlen bzw. Verfahren nicht zur Verfügung stehen. Der Effekt des Laufzeitparameters M ist zu stark und die ökonomischen Charakteristika von Verbriefungen werden bei seiner Bestimmung nicht berücksichtigt

10. RRBA und IAA sollten rekalibriert werden, um zum MSFA konsistente Ergebnisses zu erzielen. Vor allem sollte bei Laufzeiten über einem Jahr der Floor des Risikogewichts von 20% erreicht werden können. Die Parameter der Ansätze sollten differenziert ermittelt werden, und die Zugehörigkeit zum o.g. High Quality Segment berücksichtigen.

11. Im SSFA sollte der Parameter p von 1,5 auf 0,5 abgesenkt werden. Der SSFA sollte nach Wahl einer Bank eine Alternative zu IAA und RRBA darstellen, und nicht in Abhängigkeit von der Entscheidung der nationalen Aufsichtsbehörden.

Die komplette Kommentierung der TSI in englischer Sprache finden Sie unter www.tsi-kompakt.de oder direkt unter

http://www.true-sale-international.de/...

True Sale International GmbH

Die True Sale International GmbH (TSI) wurde im Mai 2004 in Frankfurt am Main im Rahmen der True Sale Initiative von dreizehn Banken gegründet. Ziel der TSI ist es, den hohen Standard Verbriefung "Made in Germany“ voranzubringen und den deutschen Verbriefungsmarkt zu fördern. Über die TSI Verbriefungsplattform wurden bislang weit über 80 Transaktionen mit einem dreistelligen Milliardenvolumen (Risikotransfer) abgewickelt (Stand: März 2013). Viele True Sale-Transaktionen nutzen das Label „CERTIFIED BY TSI – DEUTSCHER VERBRIEFUNGSSTANDARD“, mit dem für Investoren ein hohes Maß an Transparenz und Qualität erreicht wird.

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