Der Prozess der Umgestaltung vollzieht sich in mehreren Phasen. Zunächst werden auf einer außerordentlichen Schulamtleiterberatung noch in dieser Woche die Nichtraucher unter den Schulamtsleitern ermittelt. Danach wird das gesamte Personal der Schulämter neu zugeordnet. Alle Nichtraucher werden in die Schulämter mit nichtrauchenden Schulamtsleitern versetzt. Danach sind diese Schulämter innerhalb kürzester Zeit "Nichtraucheragenturen".
Die Raucher unter den Mitarbeitern werden in die Schulämter mit rauchenden Amtsleitern zunächst abgeordnet. Der Umgestaltungsprozess in diesen Schulämtern zu "Nichtraucheragenturen" dauert etwas länger. Neben den drei Arbeitsbereichen "Haushalt und Personal", "Qualitätsentwicklung" und "Qualitätssicherung" wird ein Arbeitsbereich IV "Umgewöhnung" eingerichtet, der von allen Bediensteten im Wochenrhythmus durchlaufen wird. Dort wird der fakultative Kurs "Rauchfreies Verhalten am Arbeitsplatz" angeboten. Nachdem alle Schulamtsmitarbeiter den Arbeitsbereich IV durchlaufen haben, werden sie zumindest an ihrem Arbeitsplatz problemlos und ohne Entzugserscheinungen als Nichtraucher auftreten können. Auch diese Schulämter sind dann rauchfrei.
"Damit werden alle Schulämter innerhalb weniger Wochen zu 'Nichtraucheragenturen . Sie sind dann berechtigt, dieses Zertifikat in ihrem Amtsnamen zu führen. Wenn es keine Rückfälle gibt, wird der Umgestaltungsprozess am 31. Mai, dem Weltnichtrauchertag, abgeschlossen sein. Danach wird entschieden, ob das ThürNRSchutzG in analoger Weise im Kultusministerium umgesetzt wird", so Minister Goebel abschließend.