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EC 5 maximiert die Sicherheit im Tragwerksbau

GIN: Für die Bemessung und Herstellung von Nagelplattenbindern gelten europaweit einheitliche Regeln

(PresseBox) (Ostfildern, )
Der europäische EC 5-Standard hat zusammen mit DIN EN 14250 für Tragwerke mit Nagelplattenverbindungen in Deutschland die vormals geltende Holzbaunorm DIN 1052 abgelöst. Holzbauwerke sind nunmehr nach DIN EN 1995 zu bemessen und zu fertigen. „Der Nationale Anhang“ (DIN EN 1995-1-1/NA) ermöglicht spezifische Ergänzungen für die Anwendung in Deutschland. Neben der allgemeinen Bemessung nach Teil 1-1 (DIN EN 1995-1-1) werden Nagelplattenkonstruktionen nun auch nach Teil 1-2 (DIN EN 1995-1-2) bei Abdeckung der Nagelplatten auf Abbrand bemessen.

„Die Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. und der Interessenverband Nagelplatten e.V. betrachten die grenzüberschreitende Umstellung auf eine einheitliche ingenieurmäßige Planungs- und Fertigungsgrundlage als große Chance, Holzbauwerke generell und insbesondere Dachtragwerke aus Nagelplattenbindern wettbewerbsfähiger herzustellen und in ganz Europa chancenreicher zu vermarkten. Auf die größtenteils mittelständischen deutschen Holzbauunternehmen kommen allerdings einige betriebliche Umstellungen zu, die es als Herausforderung zu begreifen und zu meistern gilt. Der GIN unterstützt seine Mitglieder dabei umfassend“, hebt Dipl.-Ing. Kay-Ebe Schnoor hervor, 2. Vorsitzender des GIN.

EC 5 ist Basisnorm

Bereits seit 2001 gibt es europäische Normen für verschiedene Bauweisen, unter anderem den Eurocode 5 für den Holzbau. Seinem Wesen nach ist der EC 5 als „Basisnorm“ anzusehen, da im Vergleich zur vormaligen DIN 1052 nicht alle bemessungsrelevanten Eigenschaften der Holzbauprodukte mitgeregelt sind. Vielmehr verweist der EC 5 auf harmonisierte Produktnormen wie die DIN EN 14250 für Bauteile von Nagelplattenverbindungen. Die EU-Gesetzgebung räumt jedem EU-Mitgliedsstaat darüber hinaus die Möglichkeit ein, in einem „Nationalen Anhang“ (NA) ergänzende Regelungen zu treffen, die den Eurocode 5 landesspezifisch präzisieren. Außerdem wurden beim DIN in Abstimmung mit der Obersten Bauaufsicht Anwendungsnormen (DIN 20000er Reihe) ergänzend zu den europäischen Produktnormen erarbeitet. Für die Bauteile mit Nagelplattenverbindungen gilt DIN 20000-4. Auf diesem Wege konnten Regelungslücken auch im Sinne der deutschen Bauaufsicht geschlossen werden.

„Die Regelungen des NA dürfen denen des EC 5 natürlich nicht widersprechen, sondern sollen sie sinnvoll ergänzen. Zusammen mit den ergänzenden Regelungen stellt der EC 5 einen mindestens gleichwertigen Ersatz für die abgelöste DIN 1052 dar“, urteilt der Sachverständige Dipl.-Ing. Ralf Stoodt, der im Güteausschuss des GIN als Obmann fungiert und Mitgliedsunternehmen bei der Umsetzung des neuen Standards in ihren Betrieben hilfreich unterstützt.

Maximierte Sicherheit

„Wir haben schon 2014 die Umstellung unserer Bemessung und Fertigungsprozesse auf den EC 5-Standard vorbereitet und Mitte letzten Jahres erfolgreich abschließen können. Von der Nagelplatte über das Holz und den Verarbeitungsprozess bis hin zur werkseigenen Produktionskontrolle und der Fremdüberwachung ist die komplette Fertigungskette bei uns jetzt nach EC 5 und EN 14250 zertifiziert“, berichtet Holzbauunternehmer und Nagelplattenbinderhersteller Dipl.-Ing. Kay-Ebe Schnoor, 2. Vorstand im GIN, von seinen Erfahrungen mit der Implementierung des EC 5-Standards in seinem Werk. Schnoor kann dem Eurocode 5 viel Positives abgewinnen, wie er sagt, da die neue Norm zur Qualitätssicherung gleich in mehrfacher Hinsicht einen wesentlichen Beitrag leistet:

Mehr Transparenz in der Bemessung

In der statischen Bemessung erleichtert der Standard des EC 5 den Nachvollzug und die Planung: Viele Lastfälle werden von der EC 5-Norm erstmals erfasst, so beispielsweise das Schwingungsverhalten von Holzdecken. In anderen Bereichen sind bereits bestehende Anforderungen verschärft worden – etwa der Nachweis der Steifigkeit von Wand- oder Deckenkonstruktionen. Insofern ist mit der Einführung des EC 5-Standards ein beträchtlicher Zugewinn an Sicherheit verbunden.

Auf das CE-Zeichen kommt’s an

Dass alles seine Ordnung hat, macht das CE-Zeichen erkennbar: Es bescheinigt die Konformität des Produkts mit den geltenden Normen und Gesetzen. Dem Auftraggeber ingenieurmäßig konstruierter Bauteile aus Holz gibt das CE-Zeichen Gewissheit, für einen definierten Einsatzzweck ein optimal geeignetes Produkt zu erwerben.

Lückenlose Qualitätskontrolle

Zur Qualitätssicherung bei Nagelplattenbinderherstellern im GIN gehört, dass die Einhaltung des EC 5-Standards während des gesamten Bemessungs- und Produktionsprozesses überwacht wird. Wenn die Bemessung vom Binderhersteller durchgeführt wird, ist sie Teil der Produktzertifizierung nach DIN EN 14250. Das Unternehmen muss dann alle Arbeitsabläufe permanent selbst kontrollieren. Diese sog. Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) wird bei Nagelplattenbinderherstellern, die Mitglied der Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. sind, zusätzlich zweimal jährlich fremdüberwacht. Dabei wird außerdem – über die Anforderungen für das CE-Zeichen hinaus – auch stichprobenhaft die Herstellung der Binder hinsichtlich Übereinstimmung mit der Bemessung und der WPK überprüft. Das erledigt eine akkreditierte und europäisch notifizierte Stelle. Bei erfolgreichem Bestehen wird das angestrebte Gütesiegel für ein Jahr verliehen.

Nähere Informationen über den Eurocode 5 stehen auf der Internetseite http://www.nagelplatten.de zum Download bereit oder können angefordert werden bei der Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. c/o FORUM HOLZBAU, Hellmuth-Hirth-Str. 7, 73760 Ostfildern, E-Mail GIN@nagelplatten.de

Veranstaltungshinweis

Am 14. Juni findet in Düsseldorf die Brandschutztagung der Ingenieurkammer Bau NRW statt. Über „Neue Möglichkeiten beim Brandschutz für Holzbauten“ wird Prof. Dr.-Ing. Stefan Winter sprechen. Der GIN wird in diesem Kontext das ganzheitliche Brandschutzkonzept für Gebäude mit Tragwerken aus Nagelplattenbindern vorstellen; es wurde vom Interessenverband Nagelplatten e.V. initiiert und von der TU-München unlängst fertiggestellt. Die Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. ist bei dieser Tagung mit einem eigenen Informationsstand präsent, um allen Teilnehmern Gelegenheit zu geben, Einblick in den Abschlussbericht der wissenschaftlichen Studie zu nehmen. Nähere Auskünfte erteilt Dipl.-Ing. Ralf Stoodt: stoodt@nagelplatten.de

Über den GIN

Starke Verbindungen! Nach dieser Maxime handeln die Gütegemeinschaft Nagelplattenprodukte e.V. und der Interessenverband Nagelplatten e.V. für annähernd 50 Hersteller und Verarbeiter von Nagelplatten und Nagelplattenprodukten: „Nagelplatten werden vor allem im Dach- und Wandbereich von Wohnhäusern, Supermärkten, Gewerbe-, Produktions- und Lagerhallen, landwirtschaftlichen Gebäuden, öffentlichen Einrichtungen wie Sporthallen sowie für Brückenschalungen etc. als extrem belastbare Verbindungsmittel eingesetzt“, erläutert GIN-Geschäftsführer Thomas Schäfer. Das „RAL-Gütezeichen Nagelplattenprodukte“ führen alle Betriebe, die auch Mitglied der Gütegemeinschaft sind. Es umfasst die Herstellung von Nagelplattenprodukten und kann sich darüber hinaus auch auf die Montage von Nagelplattenbinderkonstruktionen erstrecken. Das Gütezeichen Nagelplattenprodukte bürgt so für sichere, maßgenau hergestellte Verbindungen von Holzelementen mit einer Spannweite von bis zu 35 m sowie für die fachgerechte Montage gebäudespezifischer Tragsysteme von allerhöchster, dauerhafter Qualität.

Gemeinnützig und solidarisch unterstützt der GIN seine Mitgliedsfirmen in allen Fragen, die sich im Hinblick auf technisch vorbildliche und wirtschaftlich vorteilhafte Einsatzmöglichkeiten von Nagelplatten am Bau ergeben. Zugleich ist der Interessenverband Ansprechpartner und Auskunftsquelle für Architekten, Hausbauunternehmen, Bauämter, Zimmerei-, Dachdecker- sowie weitere Handwerksbetriebe, die Nagelplatten und Nagelplattenprodukte bei der Verwirklichung unterschiedlichster Bauvorhaben konstruktiv verwenden. 1982 gegründet, gehört der GIN der Verbändegemeinschaft FORUM HOLZBAU an, hat seinen Sitz in Ostfildern bei Stuttgart und wird von Jochen Meilinger (1. Vors.), Kay-Ebe Schnoor (2. Vors.) und Thomas Schäfer (Geschäftsführer) vertreten. Weitere wissenswerte Informationen über Nagelplatten und -produkte sowie über den GIN als Interessenverband finden sich im Internet auf http://www.nagelplatten.de

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Einen Namen macht man sich durch Leistung! Nach dieser Maxime entwickelt das Medienbüro TEXTIFY.de Pressemitteilungen, Anwendungsberichte und Objektreportagen über erklärungsbedürftige Produkte, Unternehmen und Verbände. Namhafte Hersteller, versierte Handwerksbetriebe und spezialisierte Zulieferfirmen vorwiegend aus der Bauwirtschaft vertrauen uns die Außendarstellung ihrer Marken und Innovationen an. Die vorstehende Medieninformation haben wir für einen unserer Auftraggeber konzipiert, verfasst und bebildert. Insofern bitten wir um freundliche Beachtung und Nutzung des zur Veröffentlichung freigegebenen Materials. Redaktionsanfragen und Publikationsbelege erreichen uns per E-Mail an info@textify.de oder per Post an Medienbüro TEXTIFY.de, Box 18 52, 53588 Bad Honnef. Ihr Ansprechpartner: Achim Zielke M.A. (abp)

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