Einzelne Landesbehörden weichen zum Teil massiv von der allgemeinen Auffassung ab, wonach Medizinalcannabis als Arzneimittel eingestuft wird, und kategorisieren Medizinalcannabis als Rezepturausgangsstoff.
„Lassen Sie sich daher rechtzeitig – möglichst initial – beraten und entwickeln Sie gemeinsam mit der TentaConsult ein Strategie-Konzept, bei dessen Umsetzung wir Sie sowohl im Regulatorischen als auch im Bereich Qualität(smanagement) gern begleiten. Die enge und rechtzeitige Abstimmung mit der für Sie zuständigen Behörde ist für uns ebenso wichtig, wie die pragmatische und ebenso vorausschauende Strategie eines sicheren und tragfähigen Qualitätskonzeptes. Dabei sind wir erfahren und flexibel genug, die Interessen von Start-ups gleichermaßen wie die von etablierten Unternehmen zu berücksichtigen“, bestätigt Ralf Sibbing, Managing Director der TentaConsult Pharma & Med GmbH.
Gemeinsam mit dem Labor der DSI-pharm / Quality Services International GmbH (ein Unternehmen der Tentamus Group), das bereits im Besitz einer Betäubungsmittelerlaubnis nach §3 BtMG ist, steht die TentaConsult bereit, Sie bei der Cannabisanalytik zu unterstützen, sodass Sie alle externen Leistungen aus einer Hand beziehen können.
Die TentaConsult begleitet aktuell zahlreiche Unternehmen mit Beratung und Umsetzung hinsichtlich:
- GMP-Konformität, GACP-Anforderungen
- Analytik (einschließlich Stabilitätsprüfungen),
- Freigabeanalytik einschließlich Marktfreigaben,
- Übernahme von verantwortlichen Rollen (BtMV / GHV / QP)
- EU-Import,
- Lagerung / Großhandel,
- GDP-Richtlinien,
- Inverkehrbringen nach Maßgabe des BtMG sowie
- Verkehrsfähigkeitsprüfungen Ihrer Produktideen