Viele der großen Anbieter willigen nach eigenen Angaben in der Regel in eine vorzeitige Kündigung ein, wenn der Kunde einen nachvollziehbaren und - wie es häufig in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) heißt - 'wichtigen' Grund anführt. "Ein Grund für eine vorzeitige Vertragsauflösung kann der Umzug in einen Ort sein, in dem der Anbieter keine Anschlüsse schaltet", so Marie-Anne Winter. Stehen dessen Leistungen aber auch dort zur Verfügung, bleibt der Vertrag meist bestehen. Unter Umständen muss der Kunde dann mit einem anderen Produkt des Anbieters Vorlieb nehmen, weil etwa die bis dahin genutzte DSL-Geschwindigkeit nicht geschaltet werden kann. Weitere Gründe, bei denen sich die Anbieter im Einzelfall kulant zeigen, sind beispielsweise der Umzug in ein Pflegeheim oder der Zusammenzug zweier Lebenspartner. "Grundsätzlich muss der Kunde bei einer vorzeitigen Kündigung einen entsprechenden Nachweis, wie etwa den Mietvertrag oder die Meldebescheinigung, vorlegen", erläutert Marie-Anne Winter.
Etwas anders sieht es aus, wenn der Anbieter die zugesicherten Leistungen nicht erbringt. Dazu zählt etwa eine wochenlang nicht geschaltete oder immer wieder gestörte Leitung. In dem Fall sollte der Verbraucher dem Anbieter eine Frist setzen, um die Probleme zu beheben. Erfüllt dieser die Forderung nicht, folgt die Kündigung. Sollte sich der Anbieter weigern, kann eine Kündigung nach Auffassung der Verbraucherzentrale notfalls eingeklagt werden.
Marie-Anne Winter rät abschließend: "In jedem Fall muss die Kündigung schriftlich per Brief oder Fax und unter der Angabe eines Grundes erfolgen. Sachliche Argumente und ein freundlicher Ton sind hilfreich, denn der Erfolg hängt oft auch vom Verhandlungsgeschick ab."
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