Außerdem müssen die Verbraucher bedenken, dass gegebenenfalls auch Marken- und Designschutz eine wichtige Rolle spielt. "Es macht also wenig Sinn, Smartphones zu importieren, die vom Äußeren her Marken-Geräten ähneln, da in solchen Fällen eine Beschlagnahmung der Geräte erfolgt und die Möglichkeit einer Rücksendung nicht mehr gegeben ist", fasst Rottinger zusammen. Wenn es zu einer Statusänderung bei dem Versand eines importierten Handys kommt, erhält der Empfänger von der Post ein Benachrichtigungsschreiben. Hierin steht unter anderem, welche Unterlagen benötigt werden und bei welchem Zollamt diese vorzulegen sind.
Nutzer, die Produkte als Geschenke verpacken lassen, um den kommerziellen Handel zu verschleiern, müssen damit rechnen, dass ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet wird. Denn hierbei handelt es sich um versuchte Steuerhinterziehung, was einen Straftatbestand darstellt. Rottinger warnt: "Verantwortlich ist die Person, die vor dem Zolltresen steht, um die Ware abzuholen. Deshalb ist es ratsam, sich frühzeitig über alle Verbote und Beschränkungen zu erkundigen sowie Wertabweichungen direkt zu erwähnen." Letztendlich muss sich jeder Kunde über diese Risiken Gedanken machen. Zudem bestehen häufig keine Garantieansprüche. "Auch müssen meistens zusätzliche Abgaben beim Import entrichtet werden, weshalb sich der Smartphone-Import nicht immer lohnt. Es ist also eher kein Schnäppchen-Garant", resümiert Rottinger abschließend. Weitere Tipps zum Online-Shopping gibt es in separaten Ratgebern auf teltarif.de.
Das vollständige Interview unter:
http://www.teltarif.de/handy-import-asien