Im Widerspruch dazu steht folgende Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag vom 25.01.2005 (Drucksache 15/4708).
„Die zum 1. Juli 2004 in Kraft getretene Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung – (AZWV) führt nicht zu neuen, Kosten treibenden Doppelprüfungen“ …. „§ 10 Abs. 1 S. 2 AZWV legt dabei ausdrücklich fest, dass in einem dem Zulassungsverfahren entsprechenden Verfahren erteilte Zertifikate oder Anerkennungen unabhängiger Stellen ganz oder teilweise berücksichtigt werden sollen. Dies gilt auch für eine bereits vorliegende Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz.“
„Der besagte § 10 der AZWV sei so schwammig“, so sinngemäß eine Mitarbeiterin der zertifizierenden Stelle, „dass er ein ‚Durchwinken’ bereits ZFU-zertifizierter Kurse nicht hergebe. Der Umstand sei Anfang Februar bei einem Meeting der zertifizierenden Stellen mit dem Anerkennungsbeirat bei der Bundesanstalt für Arbeit diskutiert worden. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage im Bundestag habe keinerlei Relevanz, da es sich dabei nicht um einen Gesetzestext handele.“